ZfIR 2022, 389
Betriebskosten im Konzern
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Ausgangssituation
- 2. Beispiel
- 3. Mögliche Probleme
- 3.1 Gewinnerzielung
- 3.2 Betriebskostenstruktur
- 3.3 Belegeinsicht
- 3.4 Einwendungen des Mieters
- II. Die Urteile des BGH vom 27. 10. 2021
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidungsinhalt
- 2.1 Zuerkennung eines erweiterten Belegeinsichtsrechts bei Kostenerstattung
- 2.2 Verneinung eines erweiterten Belegeinsichtsrechts bei Vergütungsvereinbarung
- 2.2.1 Nachvollziehbarkeit der Vergütung
- 2.2.2 Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebots
- 2.2.2.1 Leistungspflichtenkatalog ausreichend
- 2.2.2.2 Keine Relevanz der internen Kalkulation und des Gewinns des Leistungsanbieters
- 2.2.2.3 Keine Abweichende Beurteilung aufgrund der Konzernverbundenheit
- 2.2.2.4 Vergleichbarkeit mit Vermietereigenleistung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV)
- III. Die Behandlung von Betriebskosten bei konzerninterner Leistungsvergabe
- 1. Grundlegend: Leistungspflichten, Mietkalkulation und Umlagezweck
- 1.1 Betriebskostenrelevante Leistungspflichten des Vermieters
- 1.2 Leistungspflichten in der Mietkalkulation – ohne/vor Betriebskostenumlage
- 1.3 Zweck und Rechtsnatur der Betriebskostenumlage auf den Mieter
- 2. Betriebskostenrechtliche Einordnung konzerninterner Leistungsvergabe
- 2.1 BGH: Leistung durch unabhängigen Dritten
- 2.2 Konzernverbundenheit im Betriebskostenrecht – Kritik
- 2.3 Echte Vermietereigenleistung bei verbundenen Unternehmen
- 3. Vermietereigenleistung/konzerninterne Leistungsvergabe
- 3.1 Prinzip der Vermietereigenleistung
- 3.2 Leistungsvergabe im Konzern
- 3.2.1 Allgemeine Kostenansatzfähigkeit
- 3.2.2 Ansatzfähigkeit des Gewinns der Schwestergesellschaft
- 4. Ergebnis
- IV. Rüge der Unwirtschaftlichkeit konzerninterner Kosten
- 1. Das betriebskostenrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot
- 2. Geltendmachung der Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots
- 2.1 Rechtsqualität des Verstoßes
- 2.2 Geltendmachung der Pflichtverletzung durch den Mieter
- 3. Geltendmachung der Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots
- 4. Anwendung der Grundsätze der Vermietereigenleistung
- 5. Ansatz der Umsatzsteuer
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht, Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt. Bei dem Beitrag handelt es sich um die schriftliche Fassung des von dem Autor am 23. 3. 2022 auf dem Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund gehaltenen Vortrags.
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