ZfIR 2021, 419

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 AufsätzeJohannes Hogenschurz*

Zu den Grenzen baulicher Veränderungen gem. § 20 Abs. 4 WEG

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. 10. 2020 (BGBl I, 2187) hat das Recht der baulichen Veränderung und deren Kosten in §§ 20, 21 WEG neu geregelt, weil die bisherige Rechtslage dazu geführt habe, dass der bauliche Zustand der Wohnungseigentumsanlage „versteinert“; noch dazu – so die Gesetzesbegründung – würden Baumaßnahmen verhindert, die aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive sinnvoll seien. Diese Argumente der Gesetzgebungsmaterialien lassen die Neuregelung als ein der Zukunft zugewandtes, einem guten Ziel dienendes Vorhaben erscheinen. Doch kann die Freiheit der Mehrheit zum Schutz der Minderheit nicht grenzenlos sein.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Grenzen baulicher Veränderung in § 20 Abs. 4 WEG
    • 1. Keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage
    • 2. Keine unbillige Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer
  • III. Ordnungsmäßigkeit im Übrigen
  • IV. Ungeschriebene besondere Grenzen?
    • 1. Problemfälle
    • 2. Lösungsmöglichkeiten
    • 3. Lösungsvorschlag
  • V. Ausblick
*
*)
Dr. iur., Vors. Richter am LG, Köln. Der Autor ist dort mit Wohnungseigentumssachen nicht befasst. Der Beitrag modifiziert die in Jennißen, WEG, 7. Aufl., 2021, § 20 WEG Rz. 97 (Stand: 30. 6. 2021), vertretene Auffassung.

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