ZfIR 2021, 419
Zu den Grenzen baulicher Veränderungen gem. § 20 Abs. 4 WEG
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Grenzen baulicher Veränderung in § 20 Abs. 4 WEG
- 1. Keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage
- 2. Keine unbillige Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer
- III. Ordnungsmäßigkeit im Übrigen
- IV. Ungeschriebene besondere Grenzen?
- 1. Problemfälle
- 2. Lösungsmöglichkeiten
- 3. Lösungsvorschlag
- V. Ausblick
- *
- *)Dr. iur., Vors. Richter am LG, Köln. Der Autor ist dort mit Wohnungseigentumssachen nicht befasst. Der Beitrag modifiziert die in Jennißen, WEG, 7. Aufl., 2021, § 20 WEG Rz. 97 (Stand: 30. 6. 2021), vertretene Auffassung.
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