ZfIR 2021, 405

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 AufsätzeTorsten Grothmann* / Pascal Ansorge** / Ann-Katrin Kranz***

Verfahrensbeschleunigung am Beispiel der Genehmigungsfiktion der BayBO – Fiktion, Vision oder Illusion

Für den Bauherrn ist es bis zum fertigen Planungsentwurf ein weiter Weg. Die größte Hürde ist das Baugenehmigungsverfahren. Denn gebaut werden darf (außer bei verfahrensfreien Bauten) in der Regel erst, wenn eine förmliche Baugenehmigung der zuständigen Baugenehmigungsbehörde vorliegt. Diese prüft anhand des Bauantrags und der Bauvorlagen, ob das Bauvorhaben an dem gewünschten Ort überhaupt zulässig ist, und wenn ja, ob es die relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält und die erforderlichen bautechnischen Nachweise – insbesondere Brandschutz und Statik – vorliegen. Die Verfahrensdauer ist verlässlich nicht zu prognostizieren. Mit dem Ziel, hier eine Beschleunigung zu erreichen, sah sich nun auch Bayern jüngst veranlasst, eine Genehmigungsfiktion in den Verfahrensvorschriften der Bauordnung aufzunehmen. Damit stellt sich die Frage, worum genau es sich bei solchen „Genehmigungsfiktionen“ handelt, wann und wie sie anwendbar sind – und ob sie halten können, was in Sachen Verfahrensbeschleunigung und Rechtssicherheit versprochen wird. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, welche Beratungs- und Betreuungspflichten den Entwurfsverfasser gegenüber seinem Auftraggeber, dem Bauherrn, treffen.
Diese Fragen sollen nachfolgend am Beispiel der Bayerischen Bauordnung untersucht und die Bedeutung der Genehmigungsfiktion für die tägliche Projektpraxis dargestellt werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO
    • 1. Zielsetzung des Gesetzes
    • 2. Anwendungsbereich
      • 2.1 Voraussetzungen
      • 2.2 „Gemischte“ Vorhaben
      • 2.3 Keine Sonderbauten
    • 3. Die Fiktionswirkung
      • 3.1 Frist und Fristbeginn
      • 3.2 Fristverlängerung
      • 3.3 Vollständigkeit des Bauantrags
  • III. Exkurs: Die zentrale Bedeutung des Entwurfsverfassers
    • 1. Die Entwurfserstellung
      • 1.1 Allgemeines
      • 1.2 Nachweis Standsicherheit
      • 1.3 Nachweis Brandschutz
    • 2. Haftungsfragen
      • 2.1 Architekt/Entwurfsverfasser
        • 2.1.1 Fall 1: Prüfung genehmigter Bestand
        • 2.1.2 Fall 2: Nachbarbeteiligung
      • 2.2 Haftung Bauherr
  • IV. Bedeutung der Bescheinigung nach Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 BayBO
  • V. Rechtssicherheit und Rechtsschutz
    • 1. Rechtssicherheit
    • 2. Rechtsschutz
      • 2.1 Rechtsschutz des Bauherrn
      • 2.2 Rechtsschutz des Nachbarn
  • VI. Statistiken zur Genehmigungsfiktion
  • VII. Fazit
*
*)
Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner, GrothmannGeiser Rechtsanwälte, München
**
**)
Rechtsanwalt, GrothmannGeiser Rechtsanwälte, München
***
***)
M.Eng., Sacher GmbH Ingenieure & Sachverständige, München

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