ZfIR 2017, 308
Immobiliarzwangsvollstreckung und Vor- und Nacherbschaft
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Nacherbenvermerk
- 1. Eintragung des Nacherbenvermerks
- 2. Nacherbenvermerk im Grundbuchverfahren
- 3. Beachtung des Nacherbenvermerks in der Immobiliarzwangsvollstreckung
- 3.1 Nacherbenvermerk und Teilungsversteigerung
- 3.2 Nacherbenvermerk im Zwangsverwaltungsverfahren
- 4. Verfahrensrechtlicher Schutz des Nacherben
- 4.1 Maßnahmen des Versteigerungsgerichts gem. § 28 ZVG
- 4.2 Verfahrensstillstand gem. § 773 Abs. 1 ZPO
- III. Der Nacherbe als Verfahrensbeteiligter
- 1. Der bekannte Nacherbe
- 2. Der unbekannte Nacherbe
- 2.1 Bestellung eines Zustellungsvertreters
- 2.2 Besonderer Vertreter gem. § 779 Abs. 2 ZPO
- 2.3 Bestellung eines Pflegers für unbekannte Nacherben
- 3. Der Ersatznacherbe
- IV. Der Nacherbe bei der Verteilung des Versteigerungserlöses
- 1. Überweisung des Erlösanteils auf ein Konto des Vorerben
- 2. Hinterlegung des Erlösanteils
ZfIR 2017, 309
- V. Vom Vorerben begründete Nachlassverbindlichkeiten
- 1. Öffentliche Lasten der Rangklasse 3 des § 10 Abs. 1 ZVG
- 2. Hausgeld – Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG
- 3. Materiell-rechtliche Prüfung durch das Versteigerungsgericht
- 4. Hausgeld in der Zwangsverwaltung
- VI. Fazit
- *
- *)Dipl.-Rpfl., Bearbeiter von Zwangsversteigerungsverfahren bis 2014, AG Herford
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