ZfIR 2017, 308

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 AufsätzeNorbert Meerhoff*

Immobiliarzwangsvollstreckung und Vor- und Nacherbschaft

Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft in einem Testament beschränkt den Vorerben in der Nutzung und Verwertung seiner Erbschaft und schützt den Nacherben bei der Zwangsvollstreckung in Vermögenswerte, die der Vor- und Nacherbschaft unterliegen. Solche Vollstreckungshandlungen, die wegen privater Forderungen, die gegen den Vorerben bestehen, eingeleitet sind, verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie das Recht des Nacherben bei Eintritt des Nacherbfalls vereiteln oder beeinträchtigen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Nacherbenvermerk
    • 1. Eintragung des Nacherbenvermerks
    • 2. Nacherbenvermerk im Grundbuchverfahren
    • 3. Beachtung des Nacherbenvermerks in der Immobiliarzwangsvollstreckung
      • 3.1 Nacherbenvermerk und Teilungsversteigerung
      • 3.2 Nacherbenvermerk im Zwangsverwaltungsverfahren
    • 4. Verfahrensrechtlicher Schutz des Nacherben
      • 4.1 Maßnahmen des Versteigerungsgerichts gem. § 28 ZVG
      • 4.2 Verfahrensstillstand gem. § 773 Abs. 1 ZPO
  • III. Der Nacherbe als Verfahrensbeteiligter
    • 1. Der bekannte Nacherbe
    • 2. Der unbekannte Nacherbe
      • 2.1 Bestellung eines Zustellungsvertreters
      • 2.2 Besonderer Vertreter gem. § 779 Abs. 2 ZPO
      • 2.3 Bestellung eines Pflegers für unbekannte Nacherben
    • 3. Der Ersatznacherbe
  • IV. Der Nacherbe bei der Verteilung des Versteigerungserlöses
    • 1. Überweisung des Erlösanteils auf ein Konto des Vorerben
    • 2. Hinterlegung des Erlösanteils
  • ZfIR 2017, 309
  • V. Vom Vorerben begründete Nachlassverbindlichkeiten
    • 1. Öffentliche Lasten der Rangklasse 3 des § 10 Abs. 1 ZVG
    • 2. Hausgeld – Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG
    • 3. Materiell-rechtliche Prüfung durch das Versteigerungsgericht
    • 4. Hausgeld in der Zwangsverwaltung
  • VI. Fazit
*
*)
Dipl.-Rpfl., Bearbeiter von Zwangsversteigerungsverfahren bis 2014, AG Herford

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