ZfIR 2016, 309

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 AufsätzeAndrik Abramenko*

Die Gebäudeversicherung vor Beginn und nach Beendigung des Mietverhältnisses

Die Gebäudeversicherung im laufenden Mietverhältnis ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen und wissenschaftlicher Diskussionen gewesen. Insbesondere besteht Klarheit darüber, dass die Mietvertragsparteien zwar die Übernahme der Versicherungsbeiträge durch den Mieter vereinbaren können, diese Kostentragung im Gegenzug aber dem Mieter im Schadensfall zugute kommen muss. In Rechtsprechung und Schrifttum kaum diskutiert wird der Fall, dass der zukünftige oder ehemalige Mieter Schäden an den angemieteten Räumen verursacht. Dieser Fall ist aber durchaus von praktischer Bedeutung. Denn die Mieträume werden dem (zukünftigen) Mieter häufig schon vor dem vertraglich vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses etwa zwecks Durchführung des Umzugs überlassen. Gerade diese Phase ist sogar besonders schadensträchtig, da in dieser Zeit Versorgungsleitungen erstmals in Betrieb genommen, schwere Gegenstände transportiert und Veränderungen vorgenommen werden, oftmals sogar in besonderer Hektik. Ähnliches gilt für den Fall, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses in den Mieträumen verbleibt. Vorliegender Beitrag will nach einer kurzen Einführung in die Handhabung der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Gebäudeversicherung bei bestehendem Mietverhältnis die Rechtslage vor seinem Beginn und nach seiner Beendigung erörtern.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Gebäudeversicherung im bestehenden Mietverhältnis
    • 1. Möglichkeit der Umlage der Versicherungsprämien
    • 2. Versicherungsregress und Schadensersatzforderungen des Vermieters
      • 2.1 Kein Rückgriff des Versicherers nach § 86 Satz 1 VVG
      • 2.2 Keine Inanspruchnahme durch den Vermieter
  • II. Nutzung der Mieträume vor dem vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses
    • 1. Praxisbedeutung
    • 2. Regress der Versicherung
      • 2.1 Kein Regressverzicht zugunsten beliebiger Besitzer
      • 2.2 Genehmigte Ingebrauchnahme vor Beginn des Mietverhältnisses
      • 2.3 Prozessuales
    • 3. Schadensersatzansprüche des Vermieters
      • 3.1 Ungenehmigte Nutzung vor Beginn des Mietverhältnisses
      • 3.2 Vertragliche Regelungen
        • 3.2.1 Nicht haftungsrechtliche Regelungen
        • 3.2.2 Regelungen zur Haftung für Schäden
      • 3.3 Übernahme der Betriebskosten
      • 3.4 Genehmigte Nutzung ohne vertragliche Vereinbarungen
  • III. Gekündigtes Mietverhältnis
    • 1. Ausgangslage
    • 2. Regress der Versicherung
    • 3. Schadensersatzansprüche des Vermieters
      • 3.1 Kein Hinausgehen über die Regelungen im Mietvertrag
      • 3.2 Sonstige Fälle
*
*)
Dr. iur., Dr. phil. Andrik Abramenko, Richter am Landgericht, Idstein.

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