ZfIR 2015, 328

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015AufsätzeWolfgang Dötsch*

Pflicht zur ordnungsgemäßen Rechtsverfolgung? – Folgen der „Vergemeinschaftung“ durch den Verband

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14, ZfIR 2015, 346 – in diesem Heft

Der V. Zivilsenat hat mit Urteil vom 5.12.2014 – V ZR 5/14 (ZfIR 2015, 346) für die Praxis geklärt, dass dann, wenn der Verband die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen der Wohnungseigentümer wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums über die Beschlusskompetenz aus § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG „an sich zieht“, die so begründete „gekorene“ Ausübungsermächtigung im Grundsatz eine alleinige Zuständigkeit des Verbandes für die gerichtliche Geltendmachung zur Folge hat. Hier ZfIR 2015, 329ist nur noch zu klären, ob und in welchem Umfang Ausnahmefallgruppen zu bilden sind. Kann der einzelne Wohnungseigentümer – obwohl materiell-rechtlich weiterhin Inhaber der Ansprüche (!) – ansonsten also regelmäßig nicht (mehr) tätig werden, muss dies als Kehrseite der Medaille jedoch seinen Preis haben: Der Verband schuldet dann – was die Mehrheit stets bedenken muss – konsequenterweise eine ordnungsgemäße Interessenwahrnehmung. Der Beitrag lotet aus, was das im Detail bedeuten und welche Rechte der Einzelne wie durchsetzen kann. Das Ergebnis mag teilweise ernüchternd sein, doch ist dies der zunehmenden korporativen Einbindung der Wohnungseigentümer in die Verbandsstruktur letztlich wesensimmanent.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Entscheidung im Überblick
  • III. Rechtsfolgen einer „Vergemeinschaftung“
    • 1 Grundsatz: Sperre der individuellen Rechtverfolgung
      • 1.1 „Bündelung“ als Argument?
      • 1.2 Mehrheitsmacht als Argument?
      • 1.3 Verbandsinterner Rechtsschutz als Korrektiv
    • 2. Mögliche Ausnahmen
      • 2.1 Störung (nur?) des Sondereigentums
      • 2.2  „Rechtsmissbrauch“ (§ 242 BGB)
        • 2.2.1 Exkurs: Folgen einer Vergemeinschaftung für einen laufenden Individualprozess?
        • 2.2.2 Rechtsschutz gegen eine „Okkupation“
  • IV. Effektiver verbandsinterner Rechtsschutz als Korrektiv
    • 1. Anfechtung des Vergemeinschaftungsbeschlusses („Ob“)?
    • 2. Anfechtung von „Rechtsverfolgungs-Beschlüssen“?
    • 3. Sonstige Rechtschutzmöglichkeiten?
      • 3.1 Schadensersatzansprüche
      • 3.2 Nebenintervention im Verbandsprozess
      • 3.3 Klage auf Lenkungsentscheidung (§ 21 Abs. 8 WEG)
  • VI. Exkurs: Gilt etwas anderes im Bereich der Baumängelgewährleistung?
    VII. Fazit
*
Richter am OLG Köln, Brühl.

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