ZfIR 2015, 328
Pflicht zur ordnungsgemäßen Rechtsverfolgung? – Folgen der „Vergemeinschaftung“ durch den Verband
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14, ZfIR 2015, 346 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Entscheidung im Überblick
- III. Rechtsfolgen einer „Vergemeinschaftung“
- 1 Grundsatz: Sperre der individuellen Rechtverfolgung
- 1.1 „Bündelung“ als Argument?
- 1.2 Mehrheitsmacht als Argument?
- 1.3 Verbandsinterner Rechtsschutz als Korrektiv
- 2. Mögliche Ausnahmen
- 2.1 Störung (nur?) des Sondereigentums
- 2.2 „Rechtsmissbrauch“ (§ 242 BGB)
- 2.2.1 Exkurs: Folgen einer Vergemeinschaftung für einen laufenden Individualprozess?
- 2.2.2 Rechtsschutz gegen eine „Okkupation“
- IV. Effektiver verbandsinterner Rechtsschutz als Korrektiv
- 1. Anfechtung des Vergemeinschaftungsbeschlusses („Ob“)?
- 2. Anfechtung von „Rechtsverfolgungs-Beschlüssen“?
- 3. Sonstige Rechtschutzmöglichkeiten?
- 3.1 Schadensersatzansprüche
- 3.2 Nebenintervention im Verbandsprozess
- 3.3 Klage auf Lenkungsentscheidung (§ 21 Abs. 8 WEG)
- VI. Exkurs: Gilt etwas anderes im Bereich der Baumängelgewährleistung?VII. Fazit
- *
- Richter am OLG Köln, Brühl.
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