ZfIR 2014, 319

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014AufsätzeHartmut A. Grams*

Widerrufsrecht bei einem über das Internet geschlossenen Immobilien-Maklervertrag ohne Verbraucherbelehrung

Immobilienmakler-Unternehmen berücksichtigen in der Praxis bei der Internet-Anbahnung des Maklervertrags nicht ausreichend, dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Dasselbe besteht mangels Widerrufsbelehrung bei nachfolgenden Maklerleistungen wie Besichtigungen etc. fort. Dem Makler steht sodann kein Anspruch auf – weder Wertersatz noch Provision – zu.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Widerrufsrecht des Makler-Vertragspartners
    •  1. Verbrauchereigenschaft
    •  2. Zustandekommen des Maklervertrags als Fernabsatzgeschäft
    •  3. Keine Makleransprüche im Widerrufsfall ohne vorangegangene Belehrung
  • III. Fazit
*
Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Bau- und Architektenrecht und für Medizinrecht, Sozietät Schwoerer & Kollegen, Berlin.

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