ZfIR 2014, 319
Widerrufsrecht bei einem über das Internet geschlossenen Immobilien-Maklervertrag ohne Verbraucherbelehrung
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Widerrufsrecht des Makler-Vertragspartners
- 1. Verbrauchereigenschaft
- 2. Zustandekommen des Maklervertrags als Fernabsatzgeschäft
- 3. Keine Makleransprüche im Widerrufsfall ohne vorangegangene Belehrung
- III. Fazit
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Bau- und Architektenrecht und für Medizinrecht, Sozietät Schwoerer & Kollegen, Berlin.
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