ZfIR 2013, 305
Zur teleologischen Reduktion der Zwangsverwalterhaftung
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Die Ausweitung des Begriffs der „Beteiligten“ in der Haftungsnorm des § 154 Satz 1 ZVG durch den BGH
- 1. Pflicht des Zwangsverwalters zur Auskehr nicht verbrauchter Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher in der Zwangsversteigerung
- 2. Zahlungspflichten des Zwangsverwalters gegenüber der WEG
- 3. Zahlungspflichten des Zwangsverwalters gegenüber Versorgungsunternehmen
- III. Der Kreis der verwalterspezifischen Pflichten
- 1. Allgemeines
- 2. Die Pflichten des Zwangsverwalters als Vermieter bzw. Verpächter
- 2.1 Die Übernahme der in dem Miet- bzw. Pachtvertrag begründeten Rechte und Pflichten
- 2.2 Die Pflicht zur Erhaltung der Miet- bzw. Pachtsache
- 2.3 Die Einziehung der Miet- bzw. Pachtforderungen und der Nebenkosten
- 2.3.1 Weiter oder enger Beschlagnahmebegriff?
- 2.3.2 Verwalterabrechnung oder Ersteherabrechnung?
- 2.3.2.1 Überschuss
- 2.3.2.2 Vorauszahlungen reichen gerade aus
- 2.3.2.3 Unterdeckung
- 2.3.3 Ausweg aus dem Dilemma
- 2.4 Die Pflichten in Bezug auf eine vom Mieter erbrachte Kaution
- 3. Verwalterspezifische Pflichten?
- IV. Stellungnahme
- 1. Wertungswidersprüche
- 2. Lösungsvorschlag
- V. Fazit
- *
- Vorsitzender Richter am BGH a.D., Weil der Stadt. Bei dem Beitrag handelt es sich um die aktualisierte Fassung eines Vortrages zur 10. Jahrestagung der Zwangsverwalter im DAV am 13. März 2013 in Berlin.
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