ZfIR 2010, 312
Der Zwangsverwalter und § 135 Abs. 3 InsO – Gesellschaftsinterne Nutzungsverhältnisse
Konkurrenz zwischen Insolvenz- und Zwangsverwaltung
Inhaltsübersicht
- I. Das Problem
- II. Lösung für einen Gesellschafter bis zum 1. November 2008
- III. Stellung des Grundpfandgläubigers und Zwangsverwalters nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- IV. Was geschah zum 1. November 2008? – Verkündung des „MoMiG“
- V. Wie muss man die Regelung dogmatisch einordnen?
- VI. Wie ist die Neuregelung inhaltlich auszulegen – Einzelprobleme
- VII. Klärung zweier Einzelfragen „für den Gesellschafter“
- 1. Mietzins als Masseforderung – Stellschrauben bei seiner Bemessung
- 2. Mietzins auf der Basis 1 Jahr vor dem Insolvenzantrag
- VIII. Was gilt für den Grundschuldgläubiger – Konsequenzen für einen Zwangsverwalter
- IX. Wie lässt sich das im Detail begründen?
- 1. Wortlaut
- 2. Systematik
- 3. Sinn und Zweck
- 4. Entstehungsgeschichte
- 5. Bringt der Verweis auf § 1124 Abs. 2 BGB noch etwas?
- X. Lösung des eingangs aufgezeigten Beispielfalles
- XI. Generelles Ergebnis für die Zwangsverwaltung
- *
- Dr. iur., Syndikus beim Sparkassenverband Baden-Württemberg, Stuttgart.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.