ZfIR 2009, 315
Wohnraummietvertrag – Schuldner nicht in der Insolvenz: Zwangsverwalter muss vom Schuldner nicht ausgefolgte Kautionen neu anlegen
Zugleich Nachtrag zum Aufsatz ders. Autoren in ZfIR 2009, 271 und Besprechung von BGH, Urt. v. 11. 3. 2009 – VIII ZR 184/08 – in diesem Heft ZfIR 2009, 332
Inhaltsübersicht
- I. Einziges Argument: der angebliche Wille des Gesetzgebers
- 1. Keine Beachtung von §§ 392, 1124, 1125 BGB und §§ 566, 566a BGB
- 2. Nicht bedachte Folgen
- II. In jedem Fall notwendige Differenzierungen
- 1. Die o.g. Entscheidung betrifft nur Wohnraummietverträge
- 2. Kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners im o.g. Fall
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