ZfIR 2009, 311
Aufklärungspflicht über erhaltene Rückvergütungen auch beim Vertrieb von Immobilienanlagen?
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 20.1.2009 – XI ZR 510/07 – in diesem Heft ZfIR 2009, 318
Inhaltsübersicht
- I. „Bundesgerichtshof stärkt Anlegerschutz“
- II. Welche Auswirkungen hat der Beschluss vom 20.1.2009 für Immobilienanlagen?
- III. Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH zur Anlagevermittlung
- IV. Widersprüchliche Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH zur Anlageberatung
- V. Pflicht zur Vermeidung eines Interessenkonflikts
- 1. Interessenkonflikte nur bei der Anlageberatung?
- 2. Beseitigung des Interessenkonflikts
- 2.1 Beseitigung bei der Anlageberatung
- 2.2 Beseitigung bei der Anlagevermittlung
- 2.3 Vorschlag: Mehr Konsistenz in der Rechtsprechung
- VI. Gesteigertes Anreizsystem
- 1. Agio
- 2. Platzierungsgarantie
- 3. Zusätzliche Vermittlungsgebühr
- VII. Fazit
- *
- Rechtsanwalt in Frankfurt/M.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.