ZfIR 2008, 318

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 AufsätzeAnnette Heinz* / Gerold M. Jaeger**

Das Nachbarerbbaurecht

Wenngleich die Problematik um das Nachbarerbbaurecht in Literatur und Rechtsprechung eine eher untergeordnete Rolle spielt, trifft man in der Praxis immer wieder auf Erbbaurechtsverträge, bei denen sich die Frage stellt, ob diese ein sogenanntes Nachbarerbbaurecht enthalten und deswegen nichtig sind. Insbesondere bei großflächigen Gebäuden wie Kaufhäusern in Innenstädten, Shopping-Centern, Industriehallen und Kraftwerken kommt es immer wieder vor, dass zur Ermöglichung des Bauvorhabens selbstständige Erbbaurechtsverträge mit mehreren Grundstückseigentümern geschlossen werden, da diese das benötigte Grundstück nicht verkaufen wollen, das gesamte Gebäude aber dennoch im Eigentum eines anderen wie beispielsweise des Shopping-Center-Betreibers stehen soll. Dieser Beitrag stellt die Argumente dar, die für und gegen die Anerkennung eines Nachbarerbbaurechts sprechen sowie die Voraussetzungen, die nach Ansicht des BGH die Nichtigkeit des Erbbaurechtsvertrages zur Folge haben können. Des Weiteren gehen die Verfasser auf die Folgen der Nichtigkeit und mögliche Ausgleichsansprüche der Parteien ein, bevor sie aufzeigen, wie im Falle der Nichtigkeit eine sichere Rechtslage für die Zukunft geschaffen werden kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Unterscheidung von Nachbarerbbaurecht und Gesamterbbaurecht
  • III. Zulässigkeit der Vereinbarung eines Nachbarerbbaurechts
    • 1. Ansicht des Bundesgerichtshofs
    • 2. Zulässigkeit im Rahmen von § 39 Abs. 3 SachenRBerG
    • 3. Ablehnung eines Nachbarerbbaurechts außerhalb seiner gesetzlichen Anerkennung
    • 4. Befürwortung der Zulassung eines Nachbarerbbaurechts
  • IV. Voraussetzungen der Nichtigkeit
  • V. Folgen der Nichtigkeit des Nachbarerbbaurechtsvertrags
    • 1. Umdeutung des nichtigen Erbbaurechtsvertrags
    • 2. Überbau
    • 3. Ausgleichsansprüche
    • 4. Gutgläubiger Erwerb eines eingetragenen Erbbaurechts
  • VI. Schaffung einer sicheren Rechtslage für die Zukunft
*
*)
Mag. iur., wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Clifford Chance, Frankfurt/M.
**
**)
Dr. iur., Diplom-Betriebswirt (BA), Rechtsanwalt – Clifford Chance, Madrid

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