ZfIR 2026, 352
Rechtslage bei verkaufsförderndem „Aufhübschen“ von gebrauchten Wohnimmobilien
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Offenbarungspflichten des Immobilienverkäufers
- 1. Grundlagen und Reichweite der Offenbarungspflicht
- 1.1 Offensichtliche Nachteile und Mängel des Kaufgegenstands
- 1.2 Nicht ohne Weiteres erkennbare Mängel
- 1.3 Zurechnung der Expertise Dritter und Kausalität – nicht bei Arglist
- 2. Konkretisierungen durch die Rechtsprechung
- 2.1 Entbehrliche Aufklärung durch erfolgreiche Sanierung
- 2.2 Offenlegung von Zweifeln
- 2.3 Ehrlichkeit und Berichtigungspflicht
- III. Arglistige Täuschung durch Unterlassen oder aktiv beschönigende Angaben
- 1. Arglist beim Immobilienverkauf
- 1.1 Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen von Mängeln)
- 1.2 Aktive Täuschung durch positive Beschönigung (unrichtige, verharmlosende, selektive Angaben)
- 2. Zurechnung fremden Verhaltens (Makler, Mitverkäufer)
- IV. Ansprüche des Käufers
- 1. Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB
- 2. Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 311 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo)
- 3. Vertragliche Gewährleistungsrechte und Schadensersatz (§§ 280, 437 BGB)
- 4. Deliktische Ansprüche (§§ 826, 823 Abs. 2 BGB)
- 5. Haftung des Maklers
- V. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt in Borkwalde
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