ZfIR 2026, 345
Zur Bewertung eines bestehenden Erbbaurechts im GNotKG
Inhaltsübersicht
- I. Erbbaurechtsbewertung im preußischen Gerichtskostengesetz (PrGKG)
- II. Erbbaurechtsbewertung in der Kostenordnung 1935 (RKostO)
- III. Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. 7. 1957
- IV. Amtliche Begründung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. 7. 1957
- V. Erbbaurechtsbewertung im GNotKG, die universelle Bedeutung des § 49 Abs. 2 GNotKG
- VI. Universelle Bedeutung des § 49 Abs. 2 GNotKG als Konfliktquelle
- VII. Zur Konfliktlage nach §§ 46, 49 GNotKG
- VIII. Bestimmungskriterien und Beweiserhebungsverbot nach § 46 GNotKG
- IX. Das modifizierte Münchner Verfahren zur Bewertung bestehender Erbbaurechte
- 1. Münchner Verfahren zur Erbbaurechtswertermittlung
- 2. Ausgangsgröße: Der Wert des fiktiven Volleigentums
- 3. Erster Abschlag: Wegfall des Bodennutzungsrechts nach Zeitablauf des Erbbaurechts
- 4. Zweiter Abschlag: Kapitalisierung des Erbbauzinses für die Restlaufzeit des Erbbaurechts
- 5. Dritter Abschlag: Abschlag für allgemeine Nachteile aus dem Erbbaurecht
- 6. Exkurs: Vierter Abschlag, evtl. sogar Zuschlag?
- 7. Gesamtdarstellung der Erbbaurechtsbewertung, Bewertungsschema
- *
- *)Bezirksrevisor am Grundbuchamt und Nachlassgericht München
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