ZfIR 2026, 345

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 AufsätzeHarald Wilsch*

Zur Bewertung eines bestehenden Erbbaurechts im GNotKG

Grundstücksgleich bedeutet nicht wertgleich. Die Bewertung bestehender Erbbaurechte, die den Gegenstand einer Überlassung bilden oder Teil eines Nachlasses sind, beschäftigt nicht nur die Beleihungs-, sondern auch die gerichtliche Kostenpraxis.

Inhaltsübersicht

  • I. Erbbaurechtsbewertung im preußischen Gerichtskostengesetz (PrGKG)
  • II. Erbbaurechtsbewertung in der Kostenordnung 1935 (RKostO)
  • III. Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. 7. 1957
  • IV. Amtliche Begründung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. 7. 1957
  • V. Erbbaurechtsbewertung im GNotKG, die universelle Bedeutung des § 49 Abs. 2 GNotKG
  • VI. Universelle Bedeutung des § 49 Abs. 2 GNotKG als Konfliktquelle
  • VII. Zur Konfliktlage nach §§ 46, 49 GNotKG
  • VIII. Bestimmungskriterien und Beweiserhebungsverbot nach § 46 GNotKG
  • IX. Das modifizierte Münchner Verfahren zur Bewertung bestehender Erbbaurechte
    • 1. Münchner Verfahren zur Erbbaurechtswertermittlung
    • 2. Ausgangsgröße: Der Wert des fiktiven Volleigentums
    • 3. Erster Abschlag: Wegfall des Bodennutzungsrechts nach Zeitablauf des Erbbaurechts
    • 4. Zweiter Abschlag: Kapitalisierung des Erbbauzinses für die Restlaufzeit des Erbbaurechts
    • 5. Dritter Abschlag: Abschlag für allgemeine Nachteile aus dem Erbbaurecht
    • 6. Exkurs: Vierter Abschlag, evtl. sogar Zuschlag?
    • 7. Gesamtdarstellung der Erbbaurechtsbewertung, Bewertungsschema
*
*)
Bezirksrevisor am Grundbuchamt und Nachlassgericht München

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