ZfIR 2024, 358

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 ReportWolfgang Portisch* / Friedrich L. Cranshaw**

Neuregelung der Immobilienbearbeitung in der 7. MaRisk-Novelle – Handlungsbedarf in Kreditinstituten nach Immobilienkrise auch in Deutschland

Um Risiken für Banken im Immobiliensektor vorzubeugen, wurden mit der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) auch die Prozesse im Immobiliengeschäft der Banken sowie die Sicherheitenbewertung neu geregelt.1 Für die Implementierung der Änderungen, die neue Anforderungen mit sich bringen, galt eine Übergangsfrist bis zum 1. 1. 2024. Es ist jedoch fraglich, ob diese Neuregelungen nicht zu spät gekommen sind und die erhöhte Risikolage bereits eingetreten ist. So sind bereits seit dem Jahr 2023 Insolvenzen von Immobilienentwicklern und -investoren in Deutschland zu verzeichnen, mit Auswirkungen in Form von Ausfallrisiken und erheblichem Arbeitsaufwand bei den finanzierenden Banken.2 Im ersten Halbjahr 2024 zeigt sich ein weiterer starker Anstieg der Insolvenzen im Bausektor.3

Inhaltsübersicht:

  • I. Nicht nur Indizien einer Immobilienkrise in Deutschland
    • 1. Krisensignale auch international
    • 2. Krisenphänomene in Deutschland
    • 3. Zyklen in der Wirtschaft auch im Immobiliensektor
  • ZfIR 2024, 359
  • II. Bearbeitungsprozesse im Immobiliengeschäft in der 7. Novelle der MaRisk
    • 1. Strategische Aspekte im Immobilienkreditgeschäft
    • 2. „Immobiliengeschäfte“ in den MaRisk, Grundsatz des Moduls AT 2.3
    • 3. Modul 4.2 MaRisk und Prüfung des Geschäftsmodells der Bank
    • 4. Modul BT 1 MaRisk
      • 4.1 Vorbemerkung
      • 4.2 Internes Kontrollsystem
      • 4.3 Relevanz des Marktwerts der (beliehenen) Immobilien
    • 5. Modul BTO 1 MaRisk
    • 6. Sicherheitenbewertung von Immobilien, MaRisk und EBA/GL/2020/06
    • 7. Objektprojektfinanzierungen und Immobilienbesicherung nach den EBA-Leitlinien
      • 7.1 Einbeziehung der EBA/GL/2020/06 und MaRisk
      • 7.2 Immobilienentwicklung in EBA/GL/2020/06
      • 7.3 BTO 1.2.1 MaRisk Kreditgewährung
      • 7.4 Besicherung mit Immobilien in EBA/GL/2020/06
    • 8. Rettungserwerb von Immobilien, ein Instrument der Ausfallreduzierung
    • 9. Bearbeitungsprozesse und Aufbauorganisation im (Eigen-)Immobiliengeschäft
    • 10. Anforderungen in MaRisk BTO 3
    • 11. Besonderheit Avalgeschäft
  • III. Fazit, Thesen
*
*)
Prof. Dr., Bank- und Finanzmanagement Hochschule, Emden/Leer
**
**)
Dr. iur. Rechtsanwalt, vorm. Banksyndikus/Direktor, Mannheim/Mutterstadt, Depré RECHTSANWALTS AG, Mannheim
1
1)
Rundschreiben 05/2023 (BA), in Kraft ab 29. 6. 2023, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2023/rs_05_2023_MaRisk_BA.html, Abruf: 12. 7. 2024. Auf die 8. Novelle der MaRisk (bereits veröffentlicht) wird hier nicht eingegangen, da sich diese Novelle im Wesentlichen mit der Umsetzung von Leitlinien der europ. Bankaufsichtsbehörde EBA zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch befasst; eine Änderung der Regelungen der MaRisk zur Behandlung der Risiken im Immobilienfinanzierungssektor nach Maßgabe der 7. Novelle besteht nicht, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2024/meldung_2024_05_29_8_MaRiskNovelle.html, Abruf: 12. 7. 2024.
2
2)
Vgl. Creditreform, Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2023, S. 17 ff. und dort zum Sonderthema Bauwirtschaft.
3
3)
Vgl. Creditreform, Insolvenzen in Deutschland, 1. Halbjahr 2024, S. 10. Im Baugewerbe liegt die Insolvenzquote mittlerweile bei 98 (Vorjahr: 77) pro 10.000 Unternehmen und führt damit die Liste der Insolvenzen in den Hauptwirtschaftsbereichen an.

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