ZfIR 2024, 358
Neuregelung der Immobilienbearbeitung in der 7. MaRisk-Novelle – Handlungsbedarf in Kreditinstituten nach Immobilienkrise auch in Deutschland
Inhaltsübersicht:
- I. Nicht nur Indizien einer Immobilienkrise in Deutschland
- 1. Krisensignale auch international
- 2. Krisenphänomene in Deutschland
- 3. Zyklen in der Wirtschaft auch im Immobiliensektor
ZfIR 2024, 359
- II. Bearbeitungsprozesse im Immobiliengeschäft in der 7. Novelle der MaRisk
- 1. Strategische Aspekte im Immobilienkreditgeschäft
- 2. „Immobiliengeschäfte“ in den MaRisk, Grundsatz des Moduls AT 2.3
- 3. Modul 4.2 MaRisk und Prüfung des Geschäftsmodells der Bank
- 4. Modul BT 1 MaRisk
- 4.1 Vorbemerkung
- 4.2 Internes Kontrollsystem
- 4.3 Relevanz des Marktwerts der (beliehenen) Immobilien
- 5. Modul BTO 1 MaRisk
- 6. Sicherheitenbewertung von Immobilien, MaRisk und EBA/GL/2020/06
- 7. Objektprojektfinanzierungen und Immobilienbesicherung nach den EBA-Leitlinien
- 7.1 Einbeziehung der EBA/GL/2020/06 und MaRisk
- 7.2 Immobilienentwicklung in EBA/GL/2020/06
- 7.3 BTO 1.2.1 MaRisk Kreditgewährung
- 7.4 Besicherung mit Immobilien in EBA/GL/2020/06
- 8. Rettungserwerb von Immobilien, ein Instrument der Ausfallreduzierung
- 9. Bearbeitungsprozesse und Aufbauorganisation im (Eigen-)Immobiliengeschäft
- 10. Anforderungen in MaRisk BTO 3
- 11. Besonderheit Avalgeschäft
- III. Fazit, Thesen
- *
- *)Prof. Dr., Bank- und Finanzmanagement Hochschule, Emden/Leer
- **
- **)Dr. iur. Rechtsanwalt, vorm. Banksyndikus/Direktor, Mannheim/Mutterstadt, Depré RECHTSANWALTS AG, Mannheim
- 1
- 1)Rundschreiben 05/2023 (BA), in Kraft ab 29. 6. 2023, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2023/rs_05_2023_MaRisk_BA.html, Abruf: 12. 7. 2024. Auf die 8. Novelle der MaRisk (bereits veröffentlicht) wird hier nicht eingegangen, da sich diese Novelle im Wesentlichen mit der Umsetzung von Leitlinien der europ. Bankaufsichtsbehörde EBA zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch befasst; eine Änderung der Regelungen der MaRisk zur Behandlung der Risiken im Immobilienfinanzierungssektor nach Maßgabe der 7. Novelle besteht nicht, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2024/meldung_2024_05_29_8_MaRiskNovelle.html, Abruf: 12. 7. 2024.
- 2
- 2)Vgl. Creditreform, Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2023, S. 17 ff. und dort zum Sonderthema Bauwirtschaft.
- 3
- 3)Vgl. Creditreform, Insolvenzen in Deutschland, 1. Halbjahr 2024, S. 10. Im Baugewerbe liegt die Insolvenzquote mittlerweile bei 98 (Vorjahr: 77) pro 10.000 Unternehmen und führt damit die Liste der Insolvenzen in den Hauptwirtschaftsbereichen an.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.