ZfIR 2022, 356
Einsichtnahme in das Grundbuch und die Grundakte im Digitalzeitalter
Inhaltsübersicht
- I. Zuständigkeit
- 1. Grundbuchamt, Notar u. a.
- 2. Justizverwaltung für wissenschaftliche Zwecke/Forschungszwecke
- 3. Einsicht bei einem anderen Grundbuchamt
- 4. Sonderrecht in den neuen Bundesländern
- II. Gegenstand einer Einsicht/Auskunft beim Grundbuchamt
- 1. Grundbuch
- 2. Grundakte
- 2.1 Bezug genommene Urkunden
- 2.2 Sonstiger Inhalt der Grundakte
- 3. Hilfsverzeichnisse
- III. Darlegung des berechtigten Interesses
- 1. Antrag, Antragsrücknahme, Antragsablehnung
- 2. Güterabwägung
- 3. Tatsachenvortrag
- 4. Ausnahmsweise Glaubhaftmachung/Nachweise erforderlich
- IV. Keine Beteiligung des Grundstückseigentümers
- V. Umfang und Art der Grundbucheinsicht
- 1. Umfang der Einsichtnahme
- 1.1 Grundbuch und Grundakte
- 1.2 Noch nicht erledigte Eintragungsanträge
- 1.3 Geschlossenes Grundbuch
- 2. Ausübung der Einsicht durch Bevollmächtigte
- VI. Mittel der Kommunikation
- 1. Einsichtnahme beim Grundbuchamt
- 1.1 Möglichkeiten
- 1.2 Einsicht in den Diensträumen
- 1.3 Versendung von Grundbuch bzw. Grundakten (bei Papierform)
- 1.4 Art der Einsicht
- 1.4.1 Blick auf den Bildschirm
- 1.4.2 Abfotografieren des Bildschirminhalts
- 1.4.3 Selbstanfertigung von Abschriften
- 1.4.4 Abdrucke/Ausdrucke durch Grundbuchamt
- 2. Mitteilung des Grundbuchinhalts durch Notar
- VII. Protokoll über Einsichtsgewährung
- 1. Zweck der Protokollführungspflicht
- 2. Aufbewahrungsdauer/Löschung der Protokolldaten
- VIII. Rechtsmittel
- 1. Rechtsmittel bei Versagung der Einsichtnahme
- 2. Kein Beschwerderecht des Eigentümers
- *
- *)Notar a.D., Honorarprofessor der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Cooperative State University, Dozent der Notarkammer Baden-Württemberg, ehem. Dozent der Notarakademie Baden-Württemberg, Patennotar im Gutachtendienst des Deutschen Notarinstituts, Heidenheim/Brenz.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.