ZfIR 2020, 273

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 AufsätzeJürgen Hübner*

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Geschäftsraummietrecht – nicht mehr als ein erster Schritt

Die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie staatlich verordneten Schließungen und massiven Betriebseinschränkungen von Gewerbe-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen jeder Größenordnung stellen nicht nur unzählige Existenzen infrage, sondern auch scheinbare Gewissheiten zur Risikozuordnung im gewerblichen Mietrecht. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie versucht einen ersten Interessenausgleich, der aber im gewerblichen Mietrecht nur wenig Linderung und keine Antwort auf die Frage nach der Risiko(ver)teilung zwischen Mieter und Vermieter bei den aufgrund staatlicher Anordnung vollständig oder weitgehend geschlossenen Betrieben gibt. Das verwundert nicht, denn auch der Gesetzgeber muss sich erstmals mit einer Situation auseinandersetzen, auf die die bisherige Rechtsprechung zu den §§ 535 ff. BGB und § 313 BGB allein keine hinreichenden Antworten gibt. Dies und die Folgerungen daraus für die Vertragsparteien und den Gesetzgeber werden in dem nachfolgenden Beitrag näher betrachtet.

Inhaltsübersicht

  • I. Vorbemerkungen
  • II. Allerorten Nutzungsverbote und Nutzungsbeschränkungen
  • III. Das sog. Verwendungsrisiko des Mieters
  • IV. Externe Einwirkungen auf den vertragsgemäßen Gebrauch
    • 1. Tanzverbote, Sperrstunden und mehr im Ersten Weltkrieg
    • 2. Zugangsbehinderungen zum Mietobjekt durch Baumaßnahmen
    • 3. Behördliche Ge- und Verbote
  • V. Keine sachgerechte Problemlösung ohne § 313 BGB, ergänzt durch gesetzliche Leitlinien
    • 1. Ist § 313 BGB überhaupt anzuwenden?
    • 2. Sind die Bestimmungen des § 313 BGB geeignet, Lösungen für die sich hier stellenden Fragen aufzuzeigen?
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Hamburg

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