ZfIR 2013, 265
Die Erklärungsverantwortung des Immobilienverkäufers – am Beispiel des Verhältnisses von Beschaffenheitsvereinbarung und Haftungsausschluss
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Die Erklärungsverantwortung des Immobilienverkäufers
- 1.1 Die Verantwortung zur Erklärung: Die vorvertragliche Aufklärungspflicht
- 1.1.1 Die Voraussetzungen
- 1.1.2 Die erhöhten Anforderungen
- 1.1.3 Der Arglistvorwurf
- 1.2 Die Verantwortung bei erfolgter Erklärung
- 1.2.1 Die grundlegende Erklärungsverantwortung für Angaben zum Kaufobjekt
- 1.2.2 Die gewährleistungsrechtliche Erklärungsverantwortung für Beschaffenheitsvereinbarungen
- 1.2.3 Die Verantwortung für Garantieerklärungen
- 1.2.4 Die Verantwortung für Wissenserklärungen
- 1.3 Die Verantwortung für Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
- 1.3.1 Der Haftungsausschluss auf Rechtsfolgenseite
- 1.3.2 Der Haftungsausschluss auf Tatbestandsseite
- 2. Das Verhältnis einer Beschaffenheitsvereinbarung zu einem Haftungsausschluss
- II. Das Verhältnis von Beschaffenheitsvereinbarung und pauschalem Haftungsausschluss (Individualvertrag)
- 1. Der § 444 BGB und die Vertragsauslegung
- 1.1 Wortlaut und Wertung des § 444 BGB
- 1.2 Der Vorrang der Vertragsauslegung
- 1.3 Die begrenzte Eignung des § 444 BGB zur Maßstabsbildung
- 2. Der Auslegungsgrundsatz vom Vorrang eines rechtserheblichen Inhalts
- 3. Der Grundsatz der beiderseits interessengerechten Auslegung
- 3.1 Die Bedeutung des Auslegungsgrundsatzes
- 3.2 Die Erklärungsverantwortung des Verkäufers
- 3.3 Die Erwartungshaltung des Käufers
- III. Das Verhältnis von Beschaffenheitsvereinbarung und ausdrücklichem Haftungsausschluss (Individualvertrag)
- 1. Die Auslegungsfrage
- 2. Das Verhältnis von vertraglicher Gewährleistungshaftung und vorvertraglicher Informationshaftung
- 3. Die Sperrwirkung des Gewährleistungsrechts
- 3.1 Allgemein
- 3.2 Die Bedeutung der Sperrwirkung für die Anforderungen an Haftungsausschlussklauseln
- IV. Die AGB-rechtliche Wertung
- V. Fazit
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt und Senior Associate bei CMS Hasche Sigle in Berlin, Fachbereich Real Estate & Public, Tätigkeitsschwerpunkte Immobilientransaktionen und Projektentwicklung.
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