ZfIR 2011, 278

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011AufsätzePeter Scheiber* / Alexandra Machwirth**

Zur Umlagefähigkeit der Kosten einer Terrorschadensversicherung als Nebenkosten des Mietvertrags

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 13.10.2010 – XII ZR 129/09, ZfIR 2011, 288 – in diesem Heft

Auf den Terroranschlag vom 11.9.2001 reagierten die Gebäudeversicherer in ihren Versicherungspolicen mit einem Ausschluss des Risikos von Gebäudeschäden durch terroristische Akte für Versicherungssummen von über 25 Mio. €. Auf Initiative der deutschen Versicherungswirtschaft wurde für solche oder darüber hinaus gehende Versicherungssummen ein eigenständiger Terrorschadensversicherer gegründet. Eigentümer von Gewerbeimmobilien sehen sich mit dem Thema konfrontiert, ob sie für ihr Objekt eine separate Terrorschadensversicherung abschließen sollen. Ein ausschlaggebendes Kriterium für diese Entscheidung ist die Frage, ob der Immobilieneigentümer die Versicherungsprämie bei bestehenden Mietverhältnissen als neu anfallende Nebenkosten auf die Mieter umlegen kann.
Der Beitrag beleuchtet das jüngst zu dieser Problematik ergangene Urteil des BGH vom 13.10.2010. Er setzt sich kritisch mit den vom BGH entwickelten Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Terrorschadensversicherung auseinander.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das Urteil des BGH vom 13.10.2010
    • 1. Sachverhalt und Verfahrensgang
    • 2. Entscheidungsgründe
    • 3. Stellungnahme
      • 3.1 Die Qualifikation der Terrorschadensversicherung als Sachversicherung
      • 3.2 Die Umlagefähigkeit vor dem Hintergrund des Gebots der Wirtschaftlichkeit
        • 3.2.1 Die Erforderlichkeit des Abschlusses einer Terrorschadensversicherung
          • 3.2.1.1 Keine abschließende Aufzählung
          • 3.2.1.2 Das subjektive Element der Erforderlichkeit: Die Erkennbarkeit für den Gebäudeeigentümer
          • 3.2.1.3 Die Erforderlichkeit vor dem Hintergrund der gestiegenen Bedrohungslage in Deutschland
          • 3.2.1.4 Zusammenfassung
        • 3.2.2 Die Angemessenheit der konkret abgeschlossenen Versicherung
  • III. Fazit
*
Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar, Geschäftsführender Partner – Kanzlei Scheiber & Partner, Frankfurt/M.
**
Mag. iur., Rechtsanwältin – Kanzlei Scheiber & Partner, Frankfurt/M.

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