ZfIR 2011, 278
Zur Umlagefähigkeit der Kosten einer Terrorschadensversicherung als Nebenkosten des Mietvertrags
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 13.10.2010 – XII ZR 129/09, ZfIR 2011, 288 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das Urteil des BGH vom 13.10.2010
- 1. Sachverhalt und Verfahrensgang
- 2. Entscheidungsgründe
- 3. Stellungnahme
- 3.1 Die Qualifikation der Terrorschadensversicherung als Sachversicherung
- 3.2 Die Umlagefähigkeit vor dem Hintergrund des Gebots der Wirtschaftlichkeit
- 3.2.1 Die Erforderlichkeit des Abschlusses einer Terrorschadensversicherung
- 3.2.1.1 Keine abschließende Aufzählung
- 3.2.1.2 Das subjektive Element der Erforderlichkeit: Die Erkennbarkeit für den Gebäudeeigentümer
- 3.2.1.3 Die Erforderlichkeit vor dem Hintergrund der gestiegenen Bedrohungslage in Deutschland
- 3.2.1.4 Zusammenfassung
- 3.2.2 Die Angemessenheit der konkret abgeschlossenen Versicherung
- III. Fazit
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- Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar, Geschäftsführender Partner – Kanzlei Scheiber & Partner, Frankfurt/M.
- **
- Mag. iur., Rechtsanwältin – Kanzlei Scheiber & Partner, Frankfurt/M.
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