ZfIR 2011, 274
Plädoyer für die Abschaffung des § 74b ZVG
Inhaltsübersicht
- I. Zur Entstehungsgeschichte
- II. Zum Regelungsgehalt der §§ 74a Abs. 1, 74b ZVG
- III. Aktuelle Fallgestaltung zu § 74b ZVG
- IV. Kritik an der herrschenden Auslegung des § 74b ZVG
- 1. Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gleichrangiger Rechte
- 2. Willkürliche Ergebnisse
- V. Die teleologische Interpretation des „Ausfallbegriffs“ in § 74b ZVG
- VI. „Anschlussrangfolge“ bei Gleichrang?
- VII. Fazit: kein eigenständiger Regelungsgehalt des § 74b ZVG bei richtiger, interessengerechter Auslegung
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- Diplom-Rechtspfleger beim AG Hamburg.
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