ZfIR 2009, 265
Das System der Einnahmen- und Überschussverteilung im Zwangsverwaltungsverfahren
Laufende öffentliche Lasten, Hausgelder und die Vorschusspflicht des Gläubigers; § 155 Abs. 1 und 2, § 156 Abs. 1 und § 161 Abs. 3 ZVG
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Gesetzliche Regelung
- III. Sinn und Zweck des § 156 Abs. 1 ZVG nach herrschender Meinung
- IV. Praktische Konsequenzen der herrschenden Ansicht
- V. Alternatives Verständnis des § 156 Abs. 1 ZVG
- VI. Ergebnis
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- Rechtsanwalt – Kanzlei Stapper & Korn, Leipzig
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