ZfIR 2009, 265

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009AufsätzeJörg Schädlich*

Das System der Einnahmen- und Überschussverteilung im Zwangsverwaltungsverfahren

Laufende öffentliche Lasten, Hausgelder und die Vorschusspflicht des Gläubigers; § 155 Abs. 1 und 2, § 156 Abs. 1 und § 161 Abs. 3 ZVG

Mit der ZVG-Reform vom 26. 3. 2007 wollte der Gesetzgeber die Stellung der Eigentümergemeinschaft im gesamten Zwangsvollstreckungsrecht verbessern. Hierzu wurde mit vorrangigem Blick auf das Zwangsversteigerungsverfahren ein neuer § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG eingeführt. Gleichzeitig wurde § 156 Abs. 1 ZVG erweitert, offenbar ohne die damit verbundenen Konsequenzen für das Zwangsverwaltungsverfahren zu beachten. Aufgrund der Systematik der §§ 155 ff. ZVG soll es dem Zwangsverwalter im Falle einer Masseunterdeckung nämlich nach derzeit wohl herrschender Meinung u. a. versagt sein, Vorschüsse gemäß § 161 Abs. 3 ZVG beim Gläubiger anzufordern. Das wäre eine deutliche Schlechterstellung der Eigentümergemeinschaft gegenüber der alten Rechtslage. Der Verfasser geht der Frage nach, ob das System der Einnahmen- und Überschussverteilung im Zwangsverwaltungsverfahren nach dem ZVG tatsächlich zu den von der herrschenden Meinung behaupteten Konsequenzen führt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Gesetzliche Regelung
  • III. Sinn und Zweck des § 156 Abs. 1 ZVG nach herrschender Meinung
  • IV. Praktische Konsequenzen der herrschenden Ansicht
  • V. Alternatives Verständnis des § 156 Abs. 1 ZVG
  • VI. Ergebnis
*
Rechtsanwalt – Kanzlei Stapper & Korn, Leipzig

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell