ZfIR 2008, 278

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 AufsätzeChristoph Thole*

Die zivilrechtlichen Folgen einer Vorenthaltung des neuen „Wärmepasses“

Die novellierte Energieeinsparungsverordnung verpflichtet Immobilienverkäufer und -vermieter in § 16 Abs. 2, dem Kauf- oder Mietinteressenten einen sogenannten Energieausweis zugänglich zu machen. Diese Pflicht zur Vorlage eines „Wärmepasses“, die ab dem 1. 7. 2008 verbindlich wird, hat einige Unsicherheit in die (Beratungs-)Praxis hineingetragen. Die Verordnung enthält keine Regelungen über zivilrechtliche Konsequenzen einer Verletzung der normierten Pflicht. Offen ist daher insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang eine Vorenthaltung des Energieausweises zu einer schuldrechtlichen Haftung des Anbieters führen kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Relevante Fallkonstellationen
  • III. Weichenstellungen des § 16 Abs. 2 EnEV
    • 1. Zivilrechtliche Pflichtenbindung
    • 2. Pflicht zur Vorlage des Energieausweises nur auf Verlangen des Interessenten
    • 3. Pflicht zur Vorlage des Energieausweises auch nach Vertragsschluss
  • IV. Rechtslage bei Nichtzustandekommen des Vertrags
  • V. Rechtslage bei Zustandekommen des Vertrags
    • 1. Rechte des anderen Vertragsteils bei Kenntnis von dem Energieausweis
    • 2. Rechte des anderen Vertragsteils bei Nichtvorlage des Energieausweises durch den Anbieter
      • 2.1 Gewährleistungsrechte
      • 2.2 Haftung wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht
        • 2.2.1 Ansprüche bei Nichtvorlage des Energieausweises „als solchem“
        • 2.2.2 Ansprüche wegen Nichtaufklärung über die energetischen Eigenschaften des Vertragsgegenstands
          • 2.2.2.1 Sperrwirkung der Mängelhaftung
          • 2.2.2.2 Anspruch nach §§ 280, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB bei vorsätzlicher Nichtinformation über die energetischen Eigenschaften
      • 2.3 Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1, § 142 BGB
  • VI. Fazit
*
*)
Dr. iur., Wissenschaftlicher Assistent, Dipl.-Kfm., Bonn

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