ZfIR 2008, 269

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 AufsätzeJürgen Schmidt-Räntsch*

Jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Bezug zum Vermögensgesetz

Auch rund 17 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Rückgabe von Grundstücken und anderen Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz von einer tatsächlichen Erledigung trotz aller Bemühungen immer noch überraschend beachtlich weit entfernt. Sie beschäftigt weiterhin das Bundesamt für allgemeine Dienste und offene Vermögensfragen, das Bundesverwaltungsgericht, aber eben auch den Grundstückssenat des Bundesgerichtshofs, dem die Streitigkeiten über den Ersatz von Aufwendung, die Herausgabe von Mieterträgen und alte Grundpfandrechte bei restituierten Grundstücken zugewiesen sind. Der Verfasser gibt einen Überblick über die neuere Rechtsprechung in diesem Bereich.

Inhaltsübersicht

  • I. Haftung des Verfügungsberechtigten
    • 1. Treuhandverhältnis
    • 2. Schadensersatzhaftung des Verfügungsberechtigten
      • 2.1 Unterlassungsgebot
      • 2.2 Treuhänderische Pflichten
    • 3. Umfang der Pflichten
      • 3.1 Unterlassungsgebot
      • 3.2 Verwaltung
  • II. Aufwendungsersatz nach § 3 Abs. 3 VermG
    • 1. Grundsatz: Kein Aufwendungsersatz
    • 2. Ausnahmen
      • 2.1 Rechtspflicht des Eigentümers (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a Fall 1, Satz 4 und 5 VermG)
      • 2.2 Baugebote (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a Fall 2, Satz 4 VermG)
      • 2.3 Grundlegende Erhaltungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 3 Satz 4 VermG analog)
        • 2.3.1 Erstattungspflicht des Restitutionsgläubigers
        • 2.3.2 Verhältnis zu anderen Erstattungspflichten
    • 3. Umfang der Erstattungspflicht
      • 3.1 Erstattungsfähiger Aufwand
        • 3.1.1 Umfang der Maßnahmen
        • 3.1.2 Art der aufgewandten Mittel
      • 3.2 Anrechnung von Nutzungsvorteilen
      • 3.3 Anzurechnende Nutzungsvorteile
    • 4. Geltendmachung des Aufwendungsersatzanspruchs
      • 4.1 Zahlungsklage
      • 4.2 Verrechnung
  • III. Großer Wertausgleich nach § 7 Abs. 2 VermG
    • 1. Grundsatz
    • 2. Einzelfragen
      • 2.1 Ersatzberechtigter
      • 2.2 Werterhöhung
      • 2.3 Werterhöhungen vor dem 8. Mai 1945
  • IV. Mietherausgabe nach § 7 Abs. 7 VermG
    • 1. Erfordernis der Restitution
      • 1.1 Grundprinzip
      • 1.2 Investive Rückgabe
      • 1.3 Rückgabe von Eigentum
    • 2. Passivlegitimation
      • 2.1 Grundsatz
      • 2.2 Verfügungsberechtigung bei fehlender Zuordnung
        • 2.2.1 Ausgangspunkt
        • 2.2.2 Haftung im Einzelnen
      • 2.3 Haftung bei Änderungen der Verfügungsberechtigung
    • 3. Zustehen von Miete
      • 3.1 Miet- und vergleichbare Verhältnisse
      • 3.2 Pflichtverletzung
    • 4. Umfang der Herausgabepflicht
    • 5. Erlöschen des Anspruchs nach § 7 Abs. 8 VermG
  • V. Übernahme von Grundpfandrechten
    • 1. Grundsatz: Übernahme von Grundpfandrechten und Darlehen
    • 2. Einschränkungen der Übernahmepflicht
      • 2.1 Ausschluss der Übernahme
      • 2.2 Tilgung
      • 2.3 Altersabschreibung
*
*)
Dr. iur., Richter am BGH, Karlsruhe

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