ZfIR 2026, 297

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 AufsätzeTorsten Grothmann* / Kirill Erdmann**

Allgemein anerkannte Regeln der Technik im Wandel

Der Gesetzgeber versucht mit seinen gegenwärtigen Initiativen, das Bauen zu fördern, zu beschleunigen und auch kostengünstiger zu gestalten. Die Art und Weise der Umsetzung der allgemein anerkannten Regeln der Technik soll im Zusammenhang mit dem Gebäudetyp E flexibilisiert werden, ohne die Schutzziele des Bauordnungsrechts preiszugeben. Die Rechtsprechung scheint hingegen das Verständnis der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuweiten, wenn es bestimmte Technische Regeln für Arbeitsstätten zu allgemein anerkannten Regeln der Technik erklärt. Dieser Beitrag zeigt, aus welchen Gründen es dringend geboten ist, das Verständnis der allgemein anerkannten Regeln der Technik stark einzugrenzen, um die Eigenverantwortung des Bauherrn zu stärken und damit die Vertragsfreiheit und auch Innovationen nachhaltig zu fördern.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (= a. a. R. d. T.)
    • 1. Definition, Umfang, Geltungsbereich, Dynamik des Begriffs
    • 2. Allgemein anerkannte Regeln der Technik in Praxis und Rechtsprechung
    • 3. Sind Technische Regeln für Arbeitsstätten (= ASR) ebenfalls a. a. R. d. T.?
      • 3.1 Definition, Umfang, Geltungsbereich der ASR
      • 3.2 ASR in Praxis und Rechtsprechung
    • 4. Ergebnis
  • III. Allgemein anerkannte Regeln der Technik und das Zivilrecht
    • 1. Grundsätzliches
    • 2. Privates Baurecht
      • 2.1 Pflichten des Architekten im Zusammenhang mit den a. a. R. d. T. im privaten Baurecht und der Dynamik der a. a. R. d. T.
      • 2.2 Geschuldete Beschaffenheit nach Werkvertragsrecht und VOB/B
    • 3. Mietrecht
    • 4. Kaufrecht
    • 5. Zwischenergebnis
  • IV. Allgemein anerkannte Regeln der Technik und das öffentliche Baurecht
    • 1. Anforderungen des Bauordnungsrechts an das Bauprojekt/Genehmigung
    • 2. a. a. R. d. T./ASR und BayTB
    • 3. Zwischenergebnis
  • V. Allgemein anerkannte Regeln der Technik im Strafrecht
  • VI. Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Initiativen des Gesetzgebers
  • VII. Fazit
*
*)
Prof. Dr., Rechtsanwalt und Partner, GrothmannGeiser, München
**
**)
Rechtsanwalt, GrothmannGeiser, München

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