ZfIR 2024, 287
Schrottimmobilien-Bekämpfungsgesetz
§ 94a ZVG RefE – eine kritische Gesetzesinitiative
Die in dem Titel dieses Beitrags wiedergegebene (sperrige) amtliche Bezeichnung des Gesetzgebungsvorhabens ist in einem kurzen Zeitraum vom Frühwinter 2023 bis Mai 2024 vom Referentenentwurf zu einem Regierungsentwurf gereift, der nunmehr dem Parlament vorliegt (BT-Drucks. 20/11308 vom 8. 5. 2024). Im Kern soll ein neuer § 94a ZVG-RegE in das ZVG eingefügt werden, der eine spezifische Sicherungsverwaltung für Kommunen in struktureller Änderung des § 94 ZVG ermöglicht. Der Anregung des Bundesrats, dieses Instrument den Bundesländern optional zur Verfügung zu stellen, ist die Bundesregierung nicht gefolgt. Für das in dem Gesetz vorgesehene Instrument besteht nach der hier vertretenen Meinung weder Notwendigkeit noch Eilbedürftigkeit.
Inhaltsübersicht:
- I. Gesetzgeberischer Ausgangspunkt
- II. Vorgesehene Problemlösung des Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetzes
- 1. Die bestehende Option der Sicherungsverwaltung nach § 94 ZVG und das Ziel des § 94a ZVG-RegE
- 2. Text des Gesetzentwurfs
- 3. Anmerkungen zu den Änderungen zwischen RefE und RegE sowie der BT-Drucks. 20/11308 vom 8. 5. 2024
- *
- *)Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Mediator, Vorsitzender des Vorstandes der Depré RECHTSANWALTS AG, Mannheim
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt, u. a. Depré RECHTSANWALTS AG, Mannheim
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