ZfIR 2022, 313
Zur Vermögensabschöpfung mit Immobilienbezug
Zugleich Besprechung von LG Berlin v. 11. 11. 2021 – 502 Qs 36/21, ZfIR 2022, 339 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Wahrnehmung der Öffentlichkeit
- 2. Maßnahmen/Mittel der Sicherung
- 2.1 Anordnung
- 2.2 Maßnahmen zur Sicherung
- 2.3 Vollziehung der Maßnahmen
- II. Sicherung der Miete
- 1. Vollziehung der Beschlagnahme der Miete
- 2. Pfändung der Mieten
- 3. Keine Überweisung
- 4. Folgeprobleme
- 4.1 Pfändungsschutz nach § 850i ZPO
- 4.2 Pfändungsschutz nach § 851b ZPO
- 4.3 Vorpfändungen/Abtretungen
- 4.4 Bestehende Zwangsverwaltung
- 4.5 Drittschuldner zahlt nicht bzw. zu wenig
- 4.6 Miete kommt vom Job-Center
- 4.7 Drittschuldner ist entreichert
- 4.8 Verwaltung der Mieten
- 5. Zwischenfazit zur Pfändung
- III. Sicherung des Grundstücks
- 1. Vollziehung der Beschlagnahme des Grundstücks
- 2. Rechtliche Stellung des Beschlagnahmegläubigers
- 2.1 Block I – Beschlagnahmen durch Behörden
- 2.2 Block II – Zivilrechtliche Beschlagnahme
- 2.3 Block III – Privilegierte Gläubiger
- 2.4 Block IV – Sonderform
- 3. Stellung der StA
- 4. Verwaltung der Immobilie
- 4.1 Einziehung
- 4.2 Vermögensarrest
- 4.3 Erträgnisse
- IV. Entscheidung des LG Berlin
- 1. Sachverhalt
- 2. Zusammentreffen von Maßnahmen der StA und Zwangsverwaltung
- 2.1 Einziehung
- 2.2 Vermögensarrest
- 3. Nebenaspekte
- V. Fazit
- *
- *)Zwangsverwalter und Rechtsbeistand, Heilbronn
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