ZfIR 2022, 305
Mieterdienstbarkeit – Idee und Ausführung
Die Berufung auf einen Schriftformmangel ist der immer häufiger anzutreffende und oft erfolgreiche Versuch, einen langfristigen und (aus Vermietersicht) unrentablen Mietvertrag vorzeitig zu beenden. Die Mieterdienstbarkeit schützt den Mieter mittelbar nicht nur davor, sondern auch vor anderen außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegenden Risiken, in seinem Nutzungsrecht unvorhergesehen beeinträchtigt zu werden. In dem nachfolgenden Beitrag werden Anwendungsbereich und nähere Ausgestaltung der Mieterdienstbarkeit erläutert.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Grundlagen der Mieterdienstbarkeit
- III. Anwendungsfälle
- 1. Schriftformmangel, § 550 BGB
- 2. Insolvenz des Vermieters, § 111 InsO
- 3. Zwangsversteigerung der Immobilie, § 57a ZVG
- 4. Erbrechtliche Sonderkündigungsregeln
- 5. Doppelvermietung vor Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter
- IV. Gestaltung der Sicherungsabrede
- 1. Verpflichtung zur Bestellung der Dienstbarkeit
- 2. Sicherungszweck
- 3. Ausübungsverbot und Übertragbarkeit
- 4. Nutzungsentschädigung und Bestellungsvergütung
- 5. Rangvereinbarung
- 6. Auflösende Bedingung der Dienstbarkeit
- 7. Form der Sicherungsabrede
- V. Bestellungsvertrag
- VI. Kosten der Dienstbarkeit
- VII. Ergänzende und alternative Sicherungsmöglichkeiten
- VIII. Fazit
- *
- *)Richterin am KG, Berlin
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