ZfIR 2020, 221
WEG-Reform 2020 – Übersicht zum Recht der baulichen Veränderungen nach dem Regierungesentwurf
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Reform – Ein kurzer Inhaltsüberblick
- III. Historie
- IV. Bauliche Veränderung nach dem WEMoG
- 1. Überblick
- 2. Erhaltung
- 2.1 Erhaltungsmaßnahmen
- 2.2 Anspruch auf Instandsetzung/-haltung
- 2.3 Kostenverteilung und Nutzungen bei Erhaltungsmaßnahmen
- 3. Bauliche Veränderungen
- 3.1 Legaldefinition
- 3.2 Schranken der Beschlussfassung
- 3.3 Anspruch auf bauliche Veränderung
- 3.3.1 Überblick
- 3.3.2 § 20 Abs. 2 WEG-E
- 3.3.2.1 § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG-E
- 3.3.2.2 § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG-E
- 3.3.2.3 § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG-E
- 3.3.2.4 § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG-E
- 3.3.2.5 Prozessuale Durchsetzung § 20 Abs. 2 WEG-E
- 3.3.3 Einzelheiten zu § 20 Abs. 3 WEG-E
- 3.4 Kosten/Nutzung bei baulichen Veränderungen
- 3.4.1 Übersicht
- 3.4.2 Details
- 3.4.2.1 Problem: Ausschluss von Nutzung?
- 3.4.2.2 § 21 Abs. 1 WEG-E (zu § 20 Abs. 2 WEG-E)
- 3.4.2.3 § 21 Abs. 2 WEG-E
- 3.4.2.4 § 21 Abs. 3 WEG-E (Auffangtatbestand)
- 3.5 Anpassungsregelung § 21 Abs. 4 WEG-E Anspruch auf erneute Beschlussfassung nach § 21 Abs. 4 WEG-E
- *
- *)RiOLG, Köln
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