ZfIR 2016, 213

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 AufsätzeKlaus Forster* / Jörg Schielein**

Rechtliche Aspekte des Facility Managements (FM-Recht) – Grundlagen der Betreiberverantwortung und Vertragspraxis

Rechtsfragen im Facility Management sind sehr vielfältig. Die Komplexität der Leistungen, die mit dem Gebäude- und Liegenschaftsbetrieb verbunden sind, ist vielen Eigentümern und Nutzern nicht bewusst. Dennoch setzt sich immer mehr durch, einen „rechtssicheren Gebäudebetrieb“ organisieren zu wollen. Um diesem Wunsch in angemessener Weise zu entsprechen, bedarf es der Sensibilisierung von Einkäufern, Rechts- und Fachabteilungen sowohl bei den Auftraggeberorganisationen als auch bei den Unternehmen der FM-Branche. Der Aufsatz leistet einen Beitrag dazu und fokussiert dabei in besonderem Maß den besonders praxisrelevanten Fall der Auslagerung von FM-Leistungen auf externe Unternehmen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Bereiche des Facility Managements
  • III. Eigen- oder Fremdleistungen im Facility Management
    • 1. Outsourcing
    • 2. Betriebsübergang gem. § 613a BGB
    • 3. Vergabe von FM-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber
  • IV. Betreiberverantwortung im Facility Management
    • 1. Compliance im FM – Betreiberverantwortung als wichtiger Bestandteil
    • 2. Anforderungen an eine haftungsminimierende Delegation
    • 3. Steuerung im FM – Vertragsgestaltung und Kapazität als Schlüssel
  • V. Der Facility Management Vertrag (FM-Vertrag)
    • 1. Juristische Einordnung
    • 2. FM-Verträge als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“?
    • 3. Ausgewählte Besonderheiten eines FM-Vertrags
      • 3.1 Leistungsbeschreibung
      • 3.2 Vertragliche Steuerungselemente – Qualitätssicherung
      • 3.3 Die Verwendung von Technikklauseln im FM-Vertrag
      • 3.4 MiLoG – Auftraggeberhaftung im Facility Management
      • 3.5 Sonstige Aspekte
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
LL.M. (Münster), Rechtsanwalt – Rödl & Partner, Nürnberg/Köln.
**
**)
LL.M. (Madrid), Rechtsanwalt – Rödl & Partner, Nürnberg/Köln.

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