ZfIR 2015, 233
Anspruch auf „Green Lease“?
Zur Frage der Verpflichtung des Vermieters zur (energetischen) Modernisierung des Mietobjekts – und was bei „Green Lease“ gilt
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangslage: Die vom Vermieter geschuldete Beschaffenheit der Mietsache
- 1. Der grundlegende Maßstab
- 2. Die Bedeutung externer Vorgaben
- 2.1 Die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Vorgaben
- 2.2 Die Bedeutung technischer Normen
- 3. Die Bedeutung von Energieausweisen und Immobilienanzeigen
- II. Folgerung: Grundsätzlich keine Modernisierungspflicht des Vermieters
- III. Ausnahmen: Fälle einer „Modernisierungspflicht“ des Vermieters
- 1. Gewährleistung eines Mindeststandards
- 2. Gewährleistung von Gesundheitsstandards
- IV. Keine Modernisierungspflicht aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots
- V. Insbesondere: Energetische Modernisierung
- 1.Die mietrechtliche Bedeutung der Vorgaben der EnEV
- 2. Folgerung am Beispiel des Zustandes einer Heizungsanlage
- VI. Was gilt bei „Green Lease“?
- 1. Das Verständnis von „Green Lease“
- 2. Die Nachhaltigkeits-Qualitäten als vom Vermieter geschuldete Beschaffenheiten
- 3. Die Beschaffenheitsverantwortung des Mieters
- 4. Lebenszyklusbetrachtung und Wechselwirkungen
- 5. Organisation und Verfahren
- VII. Ergebnis
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt – Squire Patton Boggs (US) LLP, Berlin. Die in diesem Beitrag zitierten Nachhaltigkeitsstudien sind auf www.forumnachhaltigeimmobilien.com verlinkt.
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