ZfIR 2013, 253

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013ZfIR-ReportBurckhardt Löber* / Alexander Steinmetz**

Kaufverträge über Spanienimmobilien auch vor deutschen Notaren zulässig

Urteil des spanischen Tribunal Supremo vom 19.6.2012 – 998/2011

Die Zulässigkeit und Eintragbarkeit von Kaufverträgen über Spanienimmobilien vor ausländischen Notaren wurde von Obersten spanischen Gerichtshof durch Urteil vom 19.6.2012 (Az. 998/2011) anerkannt. Die Aufsichtsbehörde für Register und Notariate (DGRN) hatte über Jahrzehnte hinweg die Eintragung von Urkunden, die vor ausländischen Notaren beurkundet wurden, bis zuletzt abgelehnt. An dieser Praxis, die sicherlich auch wirtschaftsprotektionistische Hintergründe im Hinblick auf die Interessen spanischer Notare hatte, wird die Aufsichtsbehörde nicht festhalten können. Die jetzt höchstrichterlich festgestellte Eintragbarkeit ausländischer Notarurkunden in das spanische Grundbuch erfolgte trotz unterschiedlicher Eigentumsordnungen in Spanien und beispielsweise in Deutschland.

Inhaltsübersicht

  • I. Unterschiedliche Eigentumsordnungen in Deutschland und in Spanien
  • II. EU-Dienstleistungsfreiheit
  • III. Praktische Bedenken gegen zulässige Auslandsbeurkundung
  • IV. Ausblick
*
Dr. iur., Rechtsanwalt und Abogado – Löber & Steinmetz Partnerschaft von Rechtsanwälten, Frankfurt/M. sowie Partner der Sozietät Loeber & Lozano Abogados SLP, Valancia und Denia.
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Dr. iur., Rechtsanwalt – Löber & Steinmetz Partnerschaft von Rechtsanwälten, Frankfurt/M.

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