ZfIR 2012, 231
Die Verpflichtung des Wohnrechtsinhabers zur Tragung von Betriebskosten
Die Verpflichtung des dinglich Wohnberechtigten zur Tragung von Betriebskosten ist im Gesetz nur unvollkommen geregelt und Vereinbarungen der Parteien fehlen häufig. Das führt dann zu Streitfragen, wer letztlich welche Kosten zu tragen hat. Zwei neuere Entscheidungen des BGH geben Veranlassung, sich mit dem Problem grundsätzlich zu befassen.
Inhaltsübersicht
- I. Vereinbarungen
- 1. Grundsätzliches
- 2. Vorauszahlungen und Abrechnung
- II. Fehlen einer Vereinbarung
- 1. Grundsätzliches
- 2. Abrechnungsmaßstäbe
- 3. Vorauszahlungen und Abrechnung
- 4. Einzelfragen
- III. Fazit
- *
- Dr. iur., Richter am OLG, Richter am BayObLG a.D. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
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