ZfIR 2011, 234
Zum Umfang der organschaftlichen Vertretungsmacht gemäß § 126 HGB bei der Veräußerung von Grundstücken
Nach der heute in der Literatur herrschenden Auffassung ist die Veräußerung des Unternehmens einer Personenhandelsgesellschaft grundsätzlich nicht von dem Umfang der organschaftlichen Vertretungsmacht der vertretungsberechtigten Gesellschafter umfasst. In dem folgenden Beitrag untersucht der Autor die Frage, ob diese Grundsätze auf die Veräußerung des Immobilienbestandes von Grundstücksgesellschaften Anwendung finden.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Abgrenzung
- III. Position der herrschenden Meinung
- 1. Verfügungsgeschäft
- 2. Verpflichtungsgeschäft
- 2.1 Begründung der herrschenden Auffassung
- 2.2 Folgerungen
- 2.3 Zur Form eines etwaigen Gesellschafterbeschlusses
- III. Kritik
- IV. Zusammenfassung
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt – Sozius bei Salans LLP, Berlin.
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