ZfIR 2011, 229

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011AufsätzeHans Gerhard Ganter*

Die „ewige Beschlagnahme“ in der Zwangsverwaltung

In der Praxis ist es weitgehend üblich, dass für ein und dasselbe Objekt ein Zwangsverwaltungs- und ein Zwangsversteigerungsverfahren parallel betrieben werden. Was passiert, wenn es zum Zuschlag in der Zwangsversteigerung kommt, ehe der Zwangsverwalter die Ansprüche aus der Zeit bis zum Zuschlag realisiert hat? Kann er das noch nach Aufhebung der Zwangsverwaltung nachholen, wenn der gerichtliche Aufhebungsbeschluss einen entsprechenden Vorbehalt enthält? Oder bedarf es eines solchen Vorbehalts gar nicht?

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die Entscheidung des XII. Zivilsenats
    • 1. Der Sachverhalt
    • 2. Die Begründung
  • III. Vereinbarkeit der Entscheidung des XII. Zivilsenats mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des V., des VIII. und des IX. Zivilsenats
    • 1. Bisherige Rechtsprechung
    • 2. Rechtslage in vergleichbaren Konstellationen
    • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Zur Überzeugungskraft der neuen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats
    • 1. Rechtliche Erwägungen
    • 2. Praktische Erwägungen
  • V. Ausstrahlung der Entscheidung auf den Insolvenzverwalter?
  • VI. Fazit
*
Dr. iur., VorsRiBGH a.D., Weil der Stadt. Der Autor war bis zum 31. 10. 2010 Vorsitzender des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs.

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