ZfIR 2008, 234

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 AufsätzeMatthias Jenn* / Maximilian Peiffer**

Ahlhorn und die Altverträge: Die drohende Rückabwicklung bestehender Verträge

Dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. 6. 2007 zum Fliegerhorst Ahlhorn (ZfIR 2007, 859 m. Anm. Grziwotz und m. Bespr. Fehr/Wichardt, ZfIR 2008, 221 vorstehend) sind mittlerweile weitere Entscheidungen auch anderer Gerichte zu dem Thema gefolgt, welche Verträge bzw. Vertragskonstellationen ausschreibungspflichtig sind. Dabei zeichnet sich ein uneinheitliches Bild ab. Aus diesem Grund haben verschiedene Städte und Gemeinden beschlossen, bereits laufende Vertragsverhandlungen zu stoppen und die entsprechenden Projekte entweder höchst vorsorglich europaweit auszuschreiben oder bis zur abschließenden Klärung der entsprechenden Rechtsfragen auf Eis zu legen. Neben der Frage, welche Rolle die europaweite Ausschreibung in Zukunft im Bereich der Projektentwicklung spielen wird, ist derzeit aber ebenso unklar, wie mit bereits abgeschlossenen Verträgen verfahren werden soll, die in vergaberechtswidriger Weise nicht europaweit ausgeschrieben wurden.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. Das Schicksal bestehender Verträge
      • 1.1 Die europäische Rechtsprechung
      • 1.2 Das nationale Recht
      • 1.3 Das zeitliche Element
    • 2. Ansprüche im Rahmen einer Rückabwicklung
  • II. Fallvariante 1: Der Vergaberechtsverstoß führt zur Unwirksamkeit sowohl des Verpflichtungs- als auch des Verfügungsgeschäftes
    • 1. Ansprüche des Projektentwicklers gegen die öffentliche Hand
      • 1.1 Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises
      • 1.2 Ersatz von Vertragsvorbereitungs- und Vertragsdurchführungskosten
        • 1.2.1 Schadensersatzanspruch nach cic-Grundsätzen
        • 1.2.2 Verwendungsersatzanspruch nach §§ 994 ff. BGB
      • 1.3 Ersatz von getätigten Aufwendungen auf das Grundstück
      • 1.4 Haftungsschäden und entgangene Erwerbschancen des Projektentwicklers
      • 1.5 Ersatz von Rückabwicklungskosten
    • 2. Gegenansprüche des Projektentwicklers – Korrektur im Wege europarechtskonformer Auslegung
  • III. Fallvariante 2: Der Vergaberechtsverstoß führt zur Unwirksamkeit nur des Verpflichtungsgeschäftes
    • 1. Rückübereignungsanspruch der öffentlichen Hand und Berücksichtigung von Aufwendungen des Projektentwicklers (§ 818 Abs. 3 BGB)
      • 1.1 Vertragsvorbereitungs- und Vertragsdurchführungskosten
      • 1.2 Aufwendungen auf das Grundstück
      • 1.3 Rückabwicklungskosten
    • 2. Eigenständige Ansprüche des Projektentwicklers
      • 2.1 Ersatz von Aufwendungen auf das Grundstück
      • 2.2 Haftungsschäden und entgangene Erwerbschancen des Projektentwicklers
    • 3. Geltendmachung der Gegenansprüche und europarechtliche Korrektur
  • IV. Fallvariante 3: Der Vergaberechtsverstoß führt zu einem Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht der öffentlichen Hand
    • 1. Ansprüche des Projektentwicklers gegen die öffentliche Hand
    • 2. Ansprüche der öffentlichen Hand gegen den Projektentwickler
    • 3. Fazit und Bedarf europarechtlicher Korrektur
  • V. Gesamtergebnis
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt in München, Taylor Wessing
**
**)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität München

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