ZfIR 2008, 221
Irrt das OLG Düsseldorf?
Zugleich Besprechung von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. 6. 2007 – VII-Verg 2/07, ZfIR 2007, 859 (m. Anm. Grziwotz)
Inhaltsübersicht
- I. Das europäische Vergaberecht – Zielsetzung und Inhalt
- 1. Grundsatz
- 2. Eigenständige Begrifflichkeit der Richtlinie
- 3. Öffentlicher Bauauftrag
- 4. Öffentliche Baukonzession
- 5. Anwendungsbereich der Richtlinie
- II. Grundlagen des „Ahlhorn“-Beschlusses
- 1. Sachverhalt „Ahlhorn“
- 2. „Roanne“ – Urteil des EuGH
- III. Einzelheiten des „Ahlhorn“-Beschlusses
- 1. Allgemeines
- 1.1 Begründung des Senats
- 1.2 Stellungnahme
- 2. Bauauftrag
- 2.1 Begründung des Senats
- 2.1.1 Urteil des EuGH vom 18. 11. 2004
- 2.1.2 „Roanne“ – Urteil des EuGH
- 2.2 Stellungnahme
- 2.3 Begrifflichkeit des Bauauftrags
- 2.3.1 Beschaffung
- 2.3.2 Eigene Angelegenheit
- 2.3.3 Hoheitliches Handeln
- 2.3.4 Bauauftrag und städtebaulicher Vertrag
- 2.3.5 Zusammenfassung
- 3. Erfordernisse des Auftraggebers
- 3.1 Begründung des Senats
- 3.2 Stellungnahme
- 4. Entgeltlichkeit/Baukonzession
- 4.1 Begründung des Senats
- 4.2 Stellungnahme
- 4.2.1 „Roanne“ – Urteil des EuGH
- 4.2.2 Grundsatz
- 4.2.3 Entgeltlichkeit im Fall „Ahlhorn“
- 5. Enge Verknüpfung von Kaufvertrag und Durchführungsvertrag
- 5.1 Begründung des Senats
- 5.2 Stellungnahme
- IV. EG-Beihilfenkontrolle
- 1. Grundsatz
- 2. Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand
- 3. „InfraLeuna“ – Entscheidung der Kommission
- 4. Zusammenfassung
- V. Zusammenfassende Stellungnahme zum „Ahlhorn“-Beschluss
ZfIR 2008, 222
- VI. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12. 12. 2007
- 1. Sachverhalt
- 2. Stellungnahme
- 2.1 EuGH-Urteil „Teatro alla Bicocca“
- 2.2 „Roanne“ – Schlussanträge der Generalanwältin
- 2.3 Anwendungsbereich des § 99 Abs. 3 Var. 3 GWB
- 2.4 Zusammenfassung
- VII. Rechtslage für die Baupraxis nach EG-Vergaberecht
- 1. Verkäufe
- 2. Bauplanungsrecht
- 3. Verträge mit dem Träger des Bauplanungsrechts
- 3.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB)
- 3.2 Städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB
- 3.3 Entgeltliche städtebauliche Verträge
- 4. Bemessungsgrundlage für Schwellenwert bei Erschließungsmaßnahmen
- VIII. Fazit
- *
- *)Oberregierungsrat bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, München
- **
- **)Dr. iur., Direktor bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, MünchenDie Ausführungen geben ausschließlich die persönliche Auffassung der Verfasser wieder.
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