ZfIR 2026, 256

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 AufsätzeKai Achenbach*

Die Behandlung von Rangänderungen nach § 880 BGB in der Zwangsversteigerung

Jedes beschränkte dingliche Recht an einem Grundstück erhält mit seiner Entstehung einen bestimmten Rang. Mehrere beschränkte dingliche Rechte an einem Grundstück stehen in Konkurrenz, da der Rang eines Rechts insbesondere in der Zwangsvollstreckung entscheidend für die Befriedigung des Gläubigers ist (§ 10 Abs. 1 ZVG). Das Rangverhältnis mehrerer Rechte kann nachträglich, d. h. nach dem Entstehen des zurücktretenden Rechts, dinglich geändert werden (§ 880 BGB). Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie mit Rangänderungen in der Zwangsversteigerung umzugehen ist. Rangvorbehalte (§ 881 BGB) und andere Nebenleistungen als Zinsen bleiben dabei außer Acht, da ansonsten der Rahmen gesprengt würde.

Inhaltsübersicht

  • I. Voraussetzungen einer Rangänderung
  • II. Rechtsfolgen einer Rangänderung
  • III. Probleme in der Zwangsversteigerung
    • 1. Löschung des vortretenden Rechts
    • 2. Löschung des zurücktretenden Rechts
    • 3. Betreiben aus einer relativen Rangposition
    • 4. Zinszeiträume; kein Massevergleich
    • 5. Unterschiedlicher Umfang der beteiligten Rechte
      • 5.1 Vortretendes Recht ist weniger umfangreich, keine Zinsen
      • 5.2 Vortretendes Recht ist umfangreicher, keine Zinsen
      • 5.3 Vortretendes Recht ist weniger umfangreich, mit Zinsen
      • 5.4 Vortretendes Recht ist umfangreicher, mit Zinsen
      • 5.5 Vortretendes Recht hat geringeres Kapital, aber höhere Zinsen
      • 5.6 Vortretendes Recht hat höheres Kapital, aber geringere Zinsen
    • ZfIR 2026, 257
    • 6. Beteiligung von Rechten, die keine Verwertungsrechte sind
      • 6.1 Rechte sind gleich umfangreich
      • 6.2 Rechte sind unterschiedlich umfangreich
    • 7. Kosten nach § 10 Abs. 2 ZVG bei Rangänderungen
  • IV. Fazit
*
*)
Dipl.-Rpfl. (FH), Dozent an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel.

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