ZfIR 2024, 237
Reformmöglichkeiten des ZVG hinsichtlich der Nichtzahlung des Bargebots zum Verteilungstermin
Nach dem geltenden ZVG geht das Grundstückseigentum bei Zwangsversteigerungen bereits mit Zuschlagserteilung auf den Ersteher über. Die vollständige Begleichung des Bargebots ist hierfür zunächst keine Voraussetzung, womit das ZVG ein großes Missbrauchspotenzial birgt. Diesem soll mit den im Folgenden dargelegten Reformmöglichkeiten entgegengewirkt werden.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Zulassung zur Gebotsabgabe
- 1. Verdeckte Stellvertretung nur für bestimmten Personenkreis?
- 2. Ausweg bei Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot nach § 81 Abs. 2 ZVG?
- III. Zuschlagswirkung begrenzen
- 1. Eigentumserwerb unter auflösender Bedingung
- 2. Folge bei Nichtzahlung
- 3. Haftung und Sicherheitsleistung
- IV. Zuschlag nach Bargebotsberichtigung
- 1. Zuschlagswirkung in Polen
- 2. Folgen bei Nichtzahlung
- 3. Haftung und Sicherheitsleistung
- V. Fazit
- *
- *)Wirtschaftsjuristin (LL.M.), Hamburg
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