ZfIR 2023, 245

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 AufsätzeFlorian Jacoby* / Johannes Claudio Felsch**

Der Vertrag über die „kalte Zwangsverwaltung“ – ein Verwertungsvergleich

Der Beitrag hat zum Ziel, die der kalten Zwangsverwaltung zugrunde liegende Abrede von Insolvenzverwalter und Grundpfandgläubiger zu untersuchen. Im Fokus soll dabei nicht eine formularbuchartige Auflistung möglicher Klauseln liegen. Es sind vielmehr die grundlegenden Fragen um die Modalitäten der Vereinbarung, die gegenseitigen Leistungspflichten und die Vergütung des Insolvenzverwalters zu erörtern.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Vertragstyp
    • 1. Keine Geschäftsbesorgung
    • 2. Vergleich
  • III. Parteien der Vereinbarung
  • IV. Leistungspflichten
    • 1. Leistungspflicht des Insolvenzverwalters
      • 1.1 Verwaltung und Verwertung
      • 1.2 Auskehr der Überschüsse
      • 1.3 Absonderungsrecht des Grundpfandgläubigers
    • 2. Leistungspflicht des Grundpfandgläubigers
    • 3. Gegenseitigkeitsverhältnis der Leistungspflichten
    • 4. Umsatzsteuerpflicht
  • V. Zulässigkeitsgrenzen
    • 1. Evidenter Amtsmissbrauch
    • 2. Ausschluss persönlicher Vergütung des Amtswalters
      • 2.1 Nichtigkeit nach § 45 BRAO
      • 2.2 Typische Insolvenzzweckwidrigkeit bei eigener Begünstigung
  • VI. Vergütung des Insolvenzverwalters
    • 1. Vereinbarung über die kalte Zwangsverwaltung
    • 2. Vergütung nach der InsVV
  • VII. Haftung bei Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters
  • VIII. Zeitraum der kalten Zwangsverwaltung
    • 1. Beendigung
    • 2. Beginn
  • IX. Übernahme der Tätigkeit durch andere Personen
    • 1. Höchstpersönlichkeit
    • 2. Angehörige der Sozietät
    • 3. Vergütung der anderen Person
  • X. Neuer Insolvenzverwalter
  • XI. Zusammenfassung
*
*)
Prof. Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld. Dem Beitrag liegt ein Vortrag zugrunde, den der Verfasser auf der von der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung des DAV veranstalteten Jahrestagung der Zwangsverwalter 2023 gehalten hat.
**
**)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld. Die Verfasser danken den Teilnehmenden für die anregende Diskussion.

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