ZfIR 2021, 267

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 AufsätzeAndreas Neumann*

Immobilienkauf und verwerfliche Gesinnung – Schwarzkauf, Arglist und Wucher auf dem Prüfstand

Das Augenmerk dieses Beitrags liegt auf dem berechtigten Interesse der Käufer/innen und Verkäufer/innen einer gebrauchten Immobilie, vor einer Inanspruchnahme durch die jeweilige Gegenseite nach Vollzug der Vertragsurkunde geschützt zu sein. Das Erfordernis der notariellen Beurkundung beim Immobilienkauf soll nicht zuletzt auch dafür sorgen, dass keine Ansprüche außer den notariell vereinbarten Ansprüchen zwischen den Beteiligten bestehen und alsbald Rechtsfriede einkehrt. Nicht selten wird dieser Rechtsfriede aber in Frage gestellt und kommen die Regelungen zum Schwarzkauf, zur Arglist sowie zum Wucher bzw. Sittenwidrigkeit aus anderen Gründen zum Tragen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung und Eingrenzung
  • II. Schwarzkauf und Schwarzgeschäft
    • 1. Herkömmliche Auffassung
    • 2. Schulfall des Schwarzkaufs
    • 3. Kritik an der bisherigen Dogmatik
    • 4. Neue Lösung der Schwarzkauf-Fälle
    • 5. Ausblick auf weitere Fragen
  • III. Anfechtung und Rücktritt wegen arglistiger Täuschung
    • 1. Haftungsausschluss beim Verkauf gebrauchter Immobilien
    • 2. Beispielsfall aus der Praxis
    • 3. Voraussetzungen und Folgen der Arglisthaftung beim Immobilienkauf
    • 4. Kulturelle und historische Hintergründe der Arglisthaftung sowie Schutzgut
    • 5. Ursachen der Zunahme von Arglistfällen in der deutschen Rechtsprechung
    • 6. Verminderung der Risiken einer Arglisthaftung durch Notarinnen und Notare
  • ZfIR 2021, 268
  • IV. Wucher und Sittenwidrigkeit
    • 1. Verhältnis von Wucher und wucherähnlichem Geschäft
    • 2. Sog. Vermutung der verwerflichen Gesinnung
    • 3. Fallbeispiel aus der Praxis
  • V. Ergebnisse
*
*)
Dr. phil., Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Baurecht und Immobilienrecht in Münster. Dankbar gewidmet ist der Beitrag Professor Dr. Thomas Bauer, Münster, sowie den Notaren Dr. Giehl & Braun, Erlangen.

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