ZfIR 2020, 175
Die Grundbuchverfügung (GBV) im Lichte des Datenbankgrundbuchs
Inhaltsübersicht
- I. Allgemeines zur Grundbuchverfügung (GBV) und zum Datenbankgrundbuch
- II. Die Aufschrift
- 1. Gesetzliche Regelung, § 5 GBV, und Datenbankgrundbuch
- 2. Der Aufschriftsvermerk in der Praxis des Wohnungs- bzw. Teileigentums
- III. Bestandsverzeichnis
- 1. Gesetzliche Regelung, § 6 GBV
- 2. Das Bestandsverzeichnis im Lichte des Datenbankgrundbuchs
- 2.1 Am Liegenschaftskataster referenzierte Basierung des Grundbuchs
- 2.2 Datenbankgrundbuch und Grundstücksbeschreibungsblock
- 2.3 Datenbankgrundbuch und Bestands- und Zuschreibungsblock: Tracking-Vermerk
- 2.4 Datenbankgrundbuch und Abschreibungsblock: Tracking-Vermerk
- 3. Alte Grundstücksbezeichnungen und Datenbankgrundbuch
- 4. Aufhebung/Wiederbegründung Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG und Datenbankgrundbuch
- 5. Eintragungsterminologie zur „Änderung der Teilungserklärung“
- 6. Eintragung eines Erbbaurechts mit Verlängerungsoption
- IV. Erste Abteilung
- 1. Gesetzliche Regelung, § 9 GBV
- 2. Aufnahme der Angabe „Eheleute“ als Personenbezeichnung im Grundbuch
- 3. Änderung des Vornamens eines im Grundbuch eingetragenen Berechtigten gem. §§ 1 ff. TSG
- 4. Richtigstellung der Eigentümerbezeichnung in Spalte 2 sowie Datenbankgrundbuch
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- 5. Eigentumsumschreibung bzw. Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum sowie Herrschvermerke
- 6. Eigentümereintragung unter einer Nummer
- V. Zweite und Dritte Abteilung
- 1. Gesetzliche Regelungen: §§ 10, 11 GBV
- 2. Aktualisierung der Spalte 2 in Abt. II und III des Grundbuchs
- 3. Sammelbuchungen Zweite und Dritte Abteilung
- 4. Belastung des gesamten WEG-Grundstücks: Gesamtvermerk nach § 4 WGV
- 5. Rangvermerke und Wirksamkeitsvermerke, § 18 GBV
- 6. Revolvierende Erbbauzinsvormerkungen, Erbbauzinsen und Rangvermerke
- 6.1 Historie, obergerichtliche Rechtsprechung
- 6.2 Erste Modifikation durch das Datenbankgrundbuch: Hermetische Rangdarstellung
- 6.3 Zweite Modifikation durch das Datenbankgrundbuch: Extensive Auslegung des § 18 GBV
- 7. Datenbankgrundbuch und die Lizenz zum Röten
- 8. Löschung durch Nichtmitübertragung – Vorgriff auf § 76a Abs. 1 Nr. 3 GBV
- 9. Neue Belastungen in Abt. II und III: In der Spalte 2 auch Herrschvermerke erwähnen?
- 10. Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erbbaurechtsaufhebung
- VI. Fazit
- *
- *)Dipl.-Rpfl., München
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