ZfIR 2020, 157
Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Gesellschafterdarlehen von Immobilienfonds an Objektgesellschaften – und umgekehrt
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangslage – Notwendigkeit von Gesellschafterdarlehen bei Immobilien-Investments
- II. Grundsätzliches Verbot der Darlehensvergabe und Ausnahmen für Immobilienfonds
- III. Downstream Loans
- 1. Offene Immobilien-Publikumsfonds
- 1.1 Mehrstöckige Strukturen
- 1.2 Mehrheits-/Minderheitsbeteiligungen/ausreichende Besicherung
- 2. Offene Immobilien-Spezialfonds (Sondervermögen)
- 3. Geschlossene Immobilien-Publikumsfonds
- 3.1 Mehrstöckige Strukturen
- 3.2 Mehrheits-/Minderheitsbeteiligungen
- 4. Geschlossene Immobilien-Spezialfonds („Investment-KG“)
- IV. Upstream Loans
- 1. Zweck
- 2. Zulässigkeit bei offenen Fonds
- 2.1 Zulässigkeit aus Sicht des Fonds
- 2.2 Zulässigkeit aus Sicht der Immobilien-Gesellschaft
- 2.2.1 Offene Publikumsfonds
- 2.2.2 Offene Spezialfonds
- 3. Zulässigkeit bei geschlossenen Fonds
- 3.1 Zulässigkeit aus Sicht des Fonds
- 3.1.1 Publikumsfonds
- 3.1.2 Spezialfonds
- 3.2 Zulässigkeit aus Sicht der Immobilien-Gesellschaft
- 3.2.1 Publikumsfonds
- 3.2.2 Spezialfonds
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwältin bei der internationalen Sozietät McDermott Will & Emery, Frankfurt/M.
- **
- **)Rechtsanwalt bei der internationalen Sozietät McDermott Will & Emery, Frankfurt/M.
- ***
- ***)Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der internationalen Sozietät McDermott Will & Emery, Frankfurt/M.
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