ZfIR 2018, 164
Folgekosten – vom Aufwendungsersatz zur sozialgerechten Bodennutzung
Die Zahl der Städte, die Folgekostenverträge zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen abschließen, nimmt laufend zu. Das Bundesverwaltungsgericht hat den kommunalen Spielraum durch seine Entscheidung vom 29. 1. 2009 (BVerwG v. 29. 1. 2009 – BVerwG 4 C 15.07) maßgeblich erweitert. Insbesondere in den Ballungsräumen, in denen die Grundstückspreise und Mieten explodieren, haben viele Kommunen Modelle zur sozialgerechten Bodenordnung entwickelt, um preisgünstigen Wohnraum für bedürftige Bevölkerungsschichten zur Verfügung zu stellen. Dieser Aufsatz zeigt die Möglichkeiten und Grenzen solcher Modelle und der städtebaulichen Verträge auf.
Inhaltsübersicht
- I. Vorbemerkung
- 1. Folgekostenverträge zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur
- 2. Sozialgerechte Bodennutzung – ein Modell für die Schaffung von preisgünstigen Wohnraum
- II. Sozialgerechte Bodennutzung
- 1. Städtebauliche Grundlagen der sozialgerechten Bodennutzung
- 2. Das Münchner Modell
- 3. Gebot der Angemessenheit
- III. Folgekostenverträge
- 1. Folgekostenverträge in der Rechtsprechung
- 2. Strafrechtliche Aspekte bei Folgekostenverträgen
- IV. Resümee
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt – Döring Spieß Rechtsanwälte, München. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser auf dem 12. Regensburger Immobilienrechtstag 2017 gehalten hat.
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