ZfIR 2016, 164
Beschlagnahme und Vermietung von (Gewerbe-)Immobilien zur Flüchtlingsunterbringung
Die nicht nachlassende Anzahl an Flüchtlingen bereitet vielen Städten und Gemeinden nach wie vor erhebliche Probleme. Diese reichen von der Erstunterbringung bis hin zur Wohnungssuche nach Abschluss des Asylverfahrens. Um die Probleme zu bewältigen, sind Städte und Kommunen in jüngerer Zeit vereinzelt dazu übergegangen, leer stehende Gebäude zu beschlagnahmen. Erste gerichtliche Entscheidungen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. 12. 2015 – 11 ME 230/15 und VG Lüneburg, Beschl. v. 9. 10. 2015 – 5 B 98/15 – beide in diesem Heft) zeigen auf, dass diese Maßnahmen im Grundsatz unzulässig sind. Der nachfolgende Beitrag geht den Rechtsgrundlagen und (engen) Voraussetzungen einer Beschlagnahme und den Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Grundstückseigentümer nach. Zugleich zeigt er Lösungsmöglichkeiten in Form (freiwilliger) Vermietungen und dabei zu beachtender Besonderheiten auf.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Beschlagnahme
- 1. Mögliche Rechtsgrundlagen
- 2. (Enge) Voraussetzungen der ordnungsbehördlichen Generalklauseln
- 2.1 Anhörung (§ 28 VwVfG)
- 2.2 Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
- 2.3 Gegenwärtige Gefahr
- 2.4 Keine anderweitige Möglichkeit zur Abwehr der Gefahr (Beschlagnahme als ultima ratio)
- 3. Weitere Erfordernisse einer Beschlagnahme
- 3.1 Leer stehende Gebäude und Wohnungen
- 3.1.1 Unzulässigkeit einer (Eigenbedarfs-)Kündigung der Kommune (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- 3.1.2 Unzulässigkeit einer Kündigung gem. § 573 Abs. 1 BGB
- 3.2 Zeitliche Begrenzungen
- 4. Nutzungsentschädigung
- 5. Rechtsschutz
- 5.1 Rechtsbehelfe des Grundstückseigentümers
- 5.2 Rechtsbehelfe des Eingewiesenen
- III. Freiwillige Unterbringungsmöglichkeit durch Vermietung
- 1. Öffentlich-rechtliche Erfordernisse
- 1.1 Öffentlich-rechtliche Vorgaben (Überblick)
- 1.2 Haftungsfreistellungen
- 1.2.1 Individual- und formularvertragliche Haftungsausschlüsse
- 1.2.2 Dokumentation einer Individualvereinbarung
- 2. Zivilrechtliche Vorgaben
- 2.1 Bauverpflichtungen
- 2.2 Rückbauverpflichtungen
- 2.3 Haftungsansprüche für Schäden
- 2.4 Versicherungen
- 2.5 Nebenkosten
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf.
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