ZfIR 2015, 178
Aufklärungspflichten und verantwortungsvolle Kreditvergabe
Das Darlehen entfernt sich zusehends vom klassischen Austauschvertrag. Im Bereich des Verbraucherdarlehens gibt es über die Informations- und Erläuterungspflichten zentrale Elemente der Interessenwahrung zu Gunsten des Kunden. Der Beitrag würdigt dieses Modell und geht der Frage nach, ob dieser Ansatz angesichts der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ausgebaut werden kann, um das Konzept der „verantwortungsvollen Kreditvergabe“ im deutschen Recht stärker zu verwirklichen.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- 1. Das gesetzliche Rollenmodell beim Darlehen als Austauschvertrag
- 2. Faktische Modifizierung dieses Rollenmodells durch Ungleichgewichtslagen
- 2.1 Überlegene Professionalität der Banken
- 2.2 Begrenzte Wirkung zu Gunsten des Kunden und anderer
- 2.3 Die Gefahr von wirtschaftlichen Kollateralschäden als rechtspolitische Herausforderung
- II. Informationsbasierter Schutz des Kreditnehmers
- 1. Kompensation der Informationsasymmetrie
- 2. Implementierung einer Interessenwahrungspflicht in den Darlehensvertrag
- 3. Begrenzter Schutz durch „information overload“
- III. Verstärkung dieses Schutzkonzepts durch Erläuterungspflichten
- 1. Produktbezogene Erläuterungspflicht
- 2. Verstärkung der Interessenwahrung
- IV. Effektuierung der Informations- und Erläuterungspflichten
- 1. Schadensersatzansprüche des Kunden
- 1.1 Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens
- 1.2 Schadensumfang
- 2. Schutzdefizite des Informationsmodells
- V. Das Konzept der verantwortungsvollen Kreditvergabe
- 1. Rechtliche Insolvenzvermeidungsstrategien als legitimes Regelungsziel
- 2. Die finanzielle Überforderung im europäischen Verbraucherkreditrecht
- 2.1 Von der verantwortungsvollen Kreditvergabe zur eigenverantwortlichen Kreditaufnahme
- 2.2 Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
- 2.3 Schadensersatz des Kunden bei leichtfertiger Kreditvergabe?
- 2.3.1 Vorgaben des europäischen Rechts
- 2.3.2 Zivilrecht als Mittel zur Verfolgung von Allgemeininteressen
- 2.3.3 Die Regelung des § 509 BGB als Ausgangspunkt
- 2.3.4 Individualschutz contra Funktionenschutz
- 2.3.5 Sittenwidrigkeit als Schutz vor der Ausübung von Privatautonomie
- 2.3.6 Die finanzielle Überforderung als Funktionsstörung der Privatautonomie
- 2.3.7 Zivilrechtliches Verbot der Kreditvergabe?
- 2.3.8 Warnpflichten der Kreditgeber als sachnähere Rechtsfortbildung
- 2.3.9 Passgenaue Sanktionierung im Wege Schadensersatzes
- *
- Dr. iur., Universitätsprofessor an der Universität Regensburg, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht sowie Mitglied des IREBS-Institut für Immobilienwirtschaft. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers beim 9. Regensburger Immobilienrechtstag am 10.10.2014 zum Thema „Immobilienrecht und Ungleichgewichtslagen“, der in Kooperation mit der ZfIR stattfand.
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