ZfIR 2013, 173
Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013
Erste Kommentierung aus der Praxis zum Inkrafttreten
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Änderungen hinsichtlich Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- 1. Duldungspflicht des Mieters
- 1.1 Erhaltungsmaßnahmen
- 1.2 Modernisierungsmaßnahmen
- 1.2.1 Begriff der „Modernisierungsmaßnahme“
- 1.2.2 Abgrenzung Einsparung Endenergie zu Einsparung von nicht erneuerbarer Primärenergie
- 1.2.3 Grundsätzliche Duldungspflicht für Modernisierungsmaßnahmen
- 1.2.4 Ausnahme vom Grundsatz der Duldungspflicht für Modernisierungsmaßnahmen
- 1.2.5 Grenzen der Berücksichtigung von Härtefallgründen – Präklusion
- 2. Obliegenheiten des Vermieters
- 2.1 Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen
- 2.2 Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
- 3. Gegenrechte des Mieters
- 3.1 Mietminderung
- 3.2 Aufwendungsersatzanspruch
- 3.3 Sonderkündigungsrecht
- 4. Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
- 5. Ergänzende Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
- 6. Möglichkeit der Reduzierung der Kappungsgrenze in § 558 BGB – Verordnungskompetenz für Landesregierungen
- 7. Auswirkung auf das gewerbliche Mietrecht
- III. Sonstige Änderungen des Mietrechts im BGB
- 1. Kündigungsrecht bei Verzug mit Stellung einer Mietsicherheit im Wohnraummietrecht bei Neuverträgen
- 2. Ergänzung in § 551 Abs. 2 BGB – Fälligkeitsregelung von Barmietsicherheiten im Wohnraummietrecht
- 3. Einschränkung der Möglichkeit zur Eigenbedarfskündigung bei Wohnungsumwandlung („Münchener Modell“)
- 4. Einfügung eines § 556c BGB (Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten)
- 4.1 Umstellung auf Contracting im Wohnraummietrecht
- 4.2 Umstellung auf Contracting im Gewerberaummietrecht
- IV. Änderungen der ZPO zur Sicherung zukünftiger Miete und zur Erleichterung der Räumungsvollstreckung
- 1. Einfügung einer Sicherungsanordnung gem. § 283a ZPO
- 1.1 Sicherungsanordnung im Wohnraummietrecht
- 1.2 Sicherungsanordnung im Gewerberaummietrecht
- 2. Normierung der sogenannten „Berliner Räumung“ in § 885a ZPO
- 3. Räumung von Wohnraum im einstweiligen Rechtsschutz gegen Mieter und Dritte gem. § 940a ZPO
- V. Übergangsbestimmungen
- *
- LL.M. (Stellenbosch), Rechtsanwalt – Clifford Chance, Frankfurt/M.
- **
- Dr. iur., Dipl.-Betriebswirt (BA), Rechtsanwalt – Clifford Chance, Frankfurt/M.
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