ZfIR 2012, 162

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012AufsätzeLeif Holger Wedekind*

„Fair trial“ – Ist die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit der Eigengebote von Gläubigern eigentlich verfassungsgemäß?

Zugleich Besprechung von BVerfG, Kammerbeschluss v. 26.10.2011 – 2 BvR 1856/10, ZfIR 2012, 185 – in diesem Heft

Eigengebote von Gläubigern (und Gläubigervertretern) sind laut BGH regelmäßig unwirksam – da eine „tatsächliche Vermutung“ für „missbräuchliche Absichten“ bestehe. Hingegen stellt das BVerfG bei diesem das Eigengebot eines Gläubigervertreters betreffenden Fall überhaupt nicht auf irgendwelche „Absichten“ ab. Vielmehr wird § 139 ZPO im Lichte des sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden „Fair trial“-Gebotes sehr weit ausgelegt: Das Versteigerungsgericht muss aktiv daran mitwirken, dass bestehende Verfahrensrechte ausgeübt werden und sogar aktiv darauf hinwirken, dass ggf. überhaupt erstmals eine Beteiligtenstellung erlangt wird. Dies alles, ohne dass die „Absichten“ des Gläubigers und des Gläubigervertreters vom BVerfG in irgendeiner Weise hinterfragt werden. Damit drängt sich die Frage auf, inwieweit die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Eigengeboten Bestand haben kann. Die Versteigerungspraxis wird auch verstärkt wieder zu entdecken haben, dass über § 869 ZPO zivilprozessuale Grundsätze unmittelbar im Versteigerungsverfahren gelten.

Inhaltsübersicht

  • I. Kurzdarstellung des Inhalts der Entscheidung
  • II. Darstellung des rechtlichen Problems der Entscheidung
    • 1. Vier relevante Ebenen
    • 2. Neubewertung der BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Eigengeboten von Gläubiger(vertreter)n?
    • 3. Anspruch auf „Fair Trial“ ungeachtet ggf. zu missbilligender „Absichten“?
    • 4. Formale Beteiligtenstellung (§ 9 ZVG) – ‚Ebene 3‘
      • 4.1 Wer ist Beteiligter gem. § 9 ZVG?
      • 4.2 Hinweispflicht auf Auslegung von § 9 ZVG und die daran geknüpften Rechtsfolgen
      • 4.3 Konkludenter zur Erlangung der Beteiligtenstellung geeigneter Antrag
    • 5. Auslegung von § 74a ZVG – ‚Ebene 3‘ (s.o.)
      • 5.1 Nichtbeteiligte i.S.v. § 9 als „Berechtigte“ i.S.v. § 74a ZVG?
        • 5.1.1 Historische Verneinung des Antragsrecht für den betreibenden Gläubiger
        • 5.1.2 § 74a ZVG als eine taktische Option für jeden – gerade auch einen betreibenden – Gläubiger
      • 5.2 Die grundsätzliche Problematik der Eigengebote von Gläubiger(vertreter)n
    • 6. § 139 ZPO – ‚Ebene 2‘
      • 6.1 § 139 ZPO in der gerichtlichen Praxis
      • 6.2 „Fair trial“-Grundsatz schützt Beteiligte in einem nicht formalistischen Sinne
    • 7. Art. 3 Abs. 1 GG – „Fair trial“ – ‚Ebene 1‘
  • III. Stellungnahme zum rechtlichen Problem
    • 1. „Fair trial“ auch bei „missbräuchlichen Absichten“?
    • 2. Trennung der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit
    • ZfIR 2012, 163
    • 3. Notwendigkeit einer Überprüfung der BGH-Rechtsprechung
      • 3.1 Die bisherige BGH-Rechtsprechung
        • 3.1.1 Eigengebote von Gläubiger(vertreter)n grundsätzlich „rechtsmissbräuchlich“?
        • 3.1.2 Regelungszusammenhang §§ 74a, 85a ZVG und „rechtsmissbräuchliche“ Eigengebote
        • 3.1.3 Sind alle „Absichten“ wirklich den Gerichten erkennbar?
        • 3.1.4 Hohe Missbrauchsschwelle im Zivilrecht: Prozesstaktik ist zulässig
  • IV. Fazit
*
Rechtsanwalt, Zwangsverwalter und Mediator, Lüneburg.

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