ZfIR 2012, 162
„Fair trial“ – Ist die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit der Eigengebote von Gläubigern eigentlich verfassungsgemäß?
Zugleich Besprechung von BVerfG, Kammerbeschluss v. 26.10.2011 – 2 BvR 1856/10, ZfIR 2012, 185 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Kurzdarstellung des Inhalts der Entscheidung
- II. Darstellung des rechtlichen Problems der Entscheidung
- 1. Vier relevante Ebenen
- 2. Neubewertung der BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Eigengeboten von Gläubiger(vertreter)n?
- 3. Anspruch auf „Fair Trial“ ungeachtet ggf. zu missbilligender „Absichten“?
- 4. Formale Beteiligtenstellung (§ 9 ZVG) – ‚Ebene 3‘
- 4.1 Wer ist Beteiligter gem. § 9 ZVG?
- 4.2 Hinweispflicht auf Auslegung von § 9 ZVG und die daran geknüpften Rechtsfolgen
- 4.3 Konkludenter zur Erlangung der Beteiligtenstellung geeigneter Antrag
- 5. Auslegung von § 74a ZVG – ‚Ebene 3‘ (s.o.)
- 5.1 Nichtbeteiligte i.S.v. § 9 als „Berechtigte“ i.S.v. § 74a ZVG?
- 5.1.1 Historische Verneinung des Antragsrecht für den betreibenden Gläubiger
- 5.1.2 § 74a ZVG als eine taktische Option für jeden – gerade auch einen betreibenden – Gläubiger
- 5.2 Die grundsätzliche Problematik der Eigengebote von Gläubiger(vertreter)n
- 6. § 139 ZPO – ‚Ebene 2‘
- 6.1 § 139 ZPO in der gerichtlichen Praxis
- 6.2 „Fair trial“-Grundsatz schützt Beteiligte in einem nicht formalistischen Sinne
- 7. Art. 3 Abs. 1 GG – „Fair trial“ – ‚Ebene 1‘
- III. Stellungnahme zum rechtlichen Problem
- 1. „Fair trial“ auch bei „missbräuchlichen Absichten“?
- 2. Trennung der Prüfung von Zulässigkeit und BegründetheitZfIR 2012, 163
- 3. Notwendigkeit einer Überprüfung der BGH-Rechtsprechung
- 3.1 Die bisherige BGH-Rechtsprechung
- 3.1.1 Eigengebote von Gläubiger(vertreter)n grundsätzlich „rechtsmissbräuchlich“?
- 3.1.2 Regelungszusammenhang §§ 74a, 85a ZVG und „rechtsmissbräuchliche“ Eigengebote
- 3.1.3 Sind alle „Absichten“ wirklich den Gerichten erkennbar?
- 3.1.4 Hohe Missbrauchsschwelle im Zivilrecht: Prozesstaktik ist zulässig
- IV. Fazit
- *
- Rechtsanwalt, Zwangsverwalter und Mediator, Lüneburg.
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