ZfIR 2011, 186
Erhöhte Anforderungen an die Klauselumschreibung auch im Falle der Ausgliederung?
Zugleich Besprechung von LG Krefeld, Beschl. v. 17.1.2011 – 7 T 212/10, ZfIR 2011, 193 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. „Gefahrenlage“ für den Sicherungsgeber im Falle der Ausgliederung
- 1. Möglichkeit einer Trennung von Grundschuld und SicherungsvertragZfIR 2011, 187
- 2. Vergleichbare Gefahrenlage für den Sicherungsgeber wie bei Abtretung?
- 2.1 Kein gutgläubig einredefreier Erwerb
- 2.2 Gefahr nachträglich entstehender Einreden (vgl. § 1192 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 Var. 2 BGB)
- 3. Zwischenergebnis
- 4. Exkurs: Konzerninterne Ausgliederung
- III. Nachweisführung im Rahmen von §§ 726, 727 ZPO
- 1. Nachweisverfahren und Grundsätze der Auslegung
- 2. Sachverhalt des LG Krefeld
- 2.1 Kein Nachweis des „Eintritts in den Sicherungsvertrag“ im Rahmen der Ausgliederung
- 2.2 Kein Nachweis eines rechtsgeschäftlichen „Eintritts in den Sicherungsvertrag“
- 2.3 Zwischenergebnis
- IV. Konsequenzen für die Praxis
- 1. Nachträgliche Ergänzung einer beglaubigten Erklärung
- 2. Pauschale Übernahme der sicherungsvertraglichen Verpflichtungen
- V. Folgen der materiell-rechtlichen Qualifizierung von § 126 Abs. 2 Satz 2 UmwG durch den BGH
- VI. Zusammenfassung
- *
- Notar a.D., Geschäftsführer des Deutschen Notarinstituts in Würzburg. Der Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder.
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