ZfIR 2009, 194
Einsichtnahme in die Grundakten – Verpflichtung des Notars nur bei Vorliegen besonderer Umstände
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 4.12.2008 – III ZR 51/08 – in diesem Heft ZfIR 2009, 209
Inhaltsübersicht
- 1. Einleitung
- 2. Inhalt des Grundbuchbeschriebs
- 3. Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Begründung von Wohnungseigentum
- 4. Maßgeblichkeit des Grundbuchinhalts bei Einsicht
- 5. Pflicht zur Einsichtnahme in Grundakten?
- 6. Einschränkung der Einsichtnahme in Grundakten
- 7. Folgen der Entscheidung für die Beteiligten
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- Dr. jur. Thomas Lang, Rechtsanwalt und Notar in Stuttgart, GSK Stockmann & Kollegen; Lehrbeauftragter für Immobilienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen/Geislingen.
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- Anne Friedrich, Württembergische Notariatsassessorin in Stuttgart, GSK Stockmann & Kollegen.
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