ZfIR 2009, 184
Das Schattendasein des Dauernutzungsrechts
Das Dauernutzungsrecht gem. § 31 Abs. 2 WEG scheint bei der Suche nach geeigneten Regelungsinstrumenten für eine langfristige gewerbliche Nutzung von Immobilien oftmals übersehen zu werden, obwohl es sich insbesondere für (Einzelhandels-) Immobilien in „1a-Lagen“ als geeignete Alternative zu einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag anbieten kann. Dementsprechend stellen die Autoren nicht nur die rechtlichen Grundlagen und Charakteristika des Dauernutzungsrechts dar, sondern zeigen jeweils mit einem vergleichenden Blick auf den langfristigen Mietvertrag die Vorzüge des Dauernutzungsrechts für die beteiligten Parteien (Eigentümer, Nutzungsberechtigter und finanzierende Dritte) auf und geben Hinweise für die rechtliche Ausgestaltung.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Gewerbliche Mietverträge und § 544 BGB: Wunsch nach längerer Vertragsbindung
- 2. Zur Verfügung stehende Rechtsinstitute
- 3. Das Dauernutzungsrecht als Instrument zur zulässigen Umgehung der maximal 30-jährigen Bindungsmöglichkeit für Mietverträge
- 3.1 Grundlagen und dogmatische Einordnung
- 3.2 Das Dauernutzungsrecht als „verdinglichter“ Mietvertrag?
- 3.3 Weitere Vorteile des Dauernutzungsrechts
- II. Voraussetzung der Entstehung eines Dauernutzungsrechts
- 1. Obligatorisches Grundgeschäft
- 2. Dingliches Rechtsgeschäft/dingliche Bestellung
- 3. Besonderheit: Sogenannte Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
- 4. Belastungsgegenstand
- 5. Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan, § 32 WEG
- 5.1 Abgeschlossenheit/Abgeschlossenheitsbescheinigung
- 5.2 Aufteilungsplan
- III. Ausgestaltung eines Dauernutzungsrechts
- 1. Gesetzlicher (zwingender) Inhalt – Prüfungspflicht des Grundbuchamts?
- 2. Dinglicher und schuldrechtlicher Inhalt
- 3. Vorschaltung eines Mietvertrags?
- IV. Exkurs: Das Dauernutzungsrecht aus der Perspektive der Eigentümer-finanzierenden Bank
- 1. Sicherstellung der Einflussnahme der finanzierenden Bank nach Erlöschen des Dauernutzungsrechts bzw. nach einem Heimfall gem. § 36 WEG
- 2. Situation der finanzierenden Bank im Falle einer Zwangsvollstreckung
- V. Fazit
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- Dr. iur., Rechtsanwalt – Kanzlei Allen & Overy LLP, Hamburg.
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- Rechtsanwalt – Kanzlei Allen & Overy LLP, Hamburg
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